Jakob, Burggraf zu Rheineck (Ryneck), Herr zu Bruch (Broich<ke)>, quittiert für sich und seine Erben öffentlich wegen der Schuld von 343 rheinischen Gulden an Dienstgeld, in Verlust geratenen Pferden und anderem Schaden, die ihm sein neve (å) Georg (Jorge), Graf zu Virneburg und Herr zu Kronenburg, schuldig war nach Ausweis einer Siegelurkunde. Er bestätigt seinen neven Dietrich und Johann, Grafen zu Manderscheid und zu Blankenheim, Vater und Sohn, und ihren Erben in ihrer Funktion als Momper der Kinder ihres (å) Sohnes und Bruders Kuno, daß sie ihm die Schuldsumme bis auf einen Rest von 125 Gulden richtig bezahlt haben. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., Loch - Sg. anh., samt Pressel ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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