Ammann, Dorfspfleger und Gemeinde des Dorfes Einhart, die dem Kardinal Andreas v. Österr., Bischof zu Konstanz, mit niedergerichtl. Obrigkeit unterworfen sind, bekunden, daß sie wegen ihrer Schulden mit Zustimmung des Magister Mathia Senfflin, ihres Vogtes, dem Simon Berwart, ihrem Mitgemeinsmann, 100 Gulden schuldig geworden sind, wofür sie ihm "den Blumen und Abnutzung" von der Wiese genannt Vichwaydte am Sternbach, stößt an Simon Hasenfueß und Alexander Grueber, auf 10 Jahre bewilligt haben; die Wiese ist lediges Eigen, nur das Kloster Habstal erhält davon 2 Schilling, die aber die Gemeinde bezahlen will. Der Gläubiger hat ihnen gestattet, die 100 Gulden mit jährl. 10 Gulden zurückzuzahlen, wovon aber 1/2 Gulden als Zins gerechnet werden muß Vermerke: Rückschrift: Die Schuldverschreibung kam 1603 durch Paul Paur von Sulgen und Christina Berwartin, die 200 Gulden Abzug schuldig waren, an Salem, das somit die Nutzung der Wiese bekam, die der Müller zu Einhart und der Bader zu Ostrach innehatten Abschrift 1741

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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