Hans Wees, Sohn des Luchar [Wees] und Bürger zu Biberach, bekundet, daß ihm F. Christian Kröl, Prior im Predigerkloster zu Wimpfen am Berg, den sog. Bergkenhof zu Biberach als Erblehen verliehen hat, wobei verabredet worden ist, daß er oder seine Erben nichts daraus veräußern dürfen. Damit der Hof neu erbaut werden kann, ist vereinbart worden, daß Wees in diesem und im folgenden Jahren [1632] keine Gült oder Früchte schuldig sein solle. Im Jahre 1633 soll er dann jeweils ein Wimpfener Malter Korn, Dinkel bzw. Hafer liefern und ab dem Jahre 1634 die volle, bisher übliche Gült von 2 Malter 6 Simmri Korn, 2 Malter 7 Simmri Dinkel sowie 2 Malter 8 Simmri Hafer. Der Prior hat ihm hierfür 2 172 Malter Hafer, die Wees zur nächstkünftigen Haferernte wieder nach Wimpfen liefern muß, vorgestreckt. Jeder verpflichtet sich außerdem, dem anderen hierüber ein schriftliches Zeugnis zu übergeben.
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