Ruogger von Ossweil vermacht mit Zustimmung seines Bruders, Ritters Hans von Ossweil, und des Ehemanns seiner verstorbenen Schwester, Marquart von Niefern, dem Seelgerät des Klosters Kirchheim ein Ewiggeld von 30 ß h aus der Clangen Wiese zu Pfauhausen ob der Staig und aus dem "Gesode" (Sumpf, Pfuhl, Pfütze) zu Stetten jenseits des Neckars für seine mit Vigil, Seelenmesse und Seelenvesper zu begehende Jahrzeit sowie diejenige seiner verstorbenen Eltern Ruogger und Kunigunde Hochschlitz. Ruoff von Hausen ("Husen") verpflichtet sich als Beständer der Wiese zur Zahlung des jährlichen Zinses.
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Ruogger von Ossweil vermacht mit Zustimmung seines Bruders, Ritters Hans von Ossweil, und des Ehemanns seiner verstorbenen Schwester, Marquart von Niefern, dem Seelgerät des Klosters Kirchheim ein Ewiggeld von 30 ß h aus der Clangen Wiese zu Pfauhausen ob der Staig und aus dem "Gesode" (Sumpf, Pfuhl, Pfütze) zu Stetten jenseits des Neckars für seine mit Vigil, Seelenmesse und Seelenvesper zu begehende Jahrzeit sowie diejenige seiner verstorbenen Eltern Ruogger und Kunigunde Hochschlitz. Ruoff von Hausen ("Husen") verpflichtet sich als Beständer der Wiese zur Zahlung des jährlichen Zinses.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 U 357
Archiv Kl. Kirchheim
25. B.
Nro. 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 Kloster Kirchheim
Kloster Kirchheim >> 1. Urkunden
1368 Juli 24 (Jakobi Abend)
Urkunden
Siegler: 1) Der A. 2) Hans von Ossweil 3) Marquart von Niefern, 4) Bientz von Kirchheim, Vetter des A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Sg. besch.
Publiziertes Regest: Ecker Nr. 255
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Sg. besch.
Publiziertes Regest: Ecker Nr. 255
Hochschlitz, Kunigunde
Kirchheim, Ben(t)z (Bientz) von
Niefern, Marquart von
Oßweil, Hans von
Oßweil, Ossweil; Ruogger von
Ruoff von Hausen
Hausen = Pfauhausen, aufgeg. in Wernau (Neckar) ES
Pfauhausen, aufgeg. in Wernau (Neckar) ES
Stetten, abgeg. bei Großbettlingen ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ