Friedrich (Fritsche) Stock der Alte, sein Bruder Rabenold und ihre Erben bekunden, Propst Konrad, Meisterin Katharina und dem Konvent zu Frauenbreitungen (Frowinbreitingin) alle ihre Gülten im Dorf Nieder-Wallbach (Nydernwalpach), die laut darüber aufgestelltem Register auf 5 Pfund und 32 Heller berechnet werden, für erhaltene 50 Pfund alter Heller verkauft zu haben. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich; da die Gülte dem Konvent gehört, steht die Rückkaufsumme dem Konvent allein zu; der Propst hat damit nichts zu schaffen. Wenn die Aussteller den Käufern keine Zustimmungsurkunde des Herrn von Henneberg (Hennen-) beschaffen, von dem die Gülten zu Lehen rühren, und dieser die Gülten sperrt, haben die Aussteller den Käufern die Summe ohne Verzug und Schaden zuzuschicken. Siegel des Friedrich Stock.