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Mathias Rapp, Stabhalter, Diebolt Ringkh, Heimburger, Martzolf Sennger, Diebold Späckh, Diebold Gaß, Jakob Romman, geschworener Gerichtsbote, alle geschworene Gerichtsschöffen des Dorfes Obenheim beurkunden, dass vor ihnen Lorenz Peter, Schultheiß daselbst, gegen ihren Mitbürger Rudolf Rieffl wegen Verleumdung geklagt hat, da dieser ein Gerücht verbreitet habe, wonach der Kläger ein unerlaubtes Liebesverhältnis mit einer hiesigen Bürgerin unterhalten habe, was der Beklagte bestreitet. Nach Anhörung der Zeugenaussagen des Wendling Fritsch, Bürgers daselbst, der widersprüchliche Aussagen zugunsten des Beklagten macht, und des Martzolf Sennger, der ein Gespräch überhört hat, demzufolge der Beklagte selbst Absichten auf Folzen Diebolts Frau gehabt hat, urteilt das Gericht zugunsten des Klägers. Dieser wünscht jedoch Ehrenrettung, die ihm das Gericht zubilligt, der Beklagte wird verurteilt, sich zu entschuldigen, woraufhin er in die Appellation geht. Or. Pap. Lib. S. Mit Anhang, enthaltend die Aussage des Peter Keßman, Hirten zu Obenheim, der ebenfalls Zeuge des Ehebruchs geworden sein will

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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