Mathias Rapp, Stabhalter, Diebolt Ringkh, Heimburger, Martzolf Sennger, Diebold Späckh, Diebold Gaß, Jakob Romman, geschworener Gerichtsbote, alle geschworene Gerichtsschöffen des Dorfes Obenheim beurkunden, dass vor ihnen Lorenz Peter, Schultheiß daselbst, gegen ihren Mitbürger Rudolf Rieffl wegen Verleumdung geklagt hat, da dieser ein Gerücht verbreitet habe, wonach der Kläger ein unerlaubtes Liebesverhältnis mit einer hiesigen Bürgerin unterhalten habe, was der Beklagte bestreitet. Nach Anhörung der Zeugenaussagen des Wendling Fritsch, Bürgers daselbst, der widersprüchliche Aussagen zugunsten des Beklagten macht, und des Martzolf Sennger, der ein Gespräch überhört hat, demzufolge der Beklagte selbst Absichten auf Folzen Diebolts Frau gehabt hat, urteilt das Gericht zugunsten des Klägers. Dieser wünscht jedoch Ehrenrettung, die ihm das Gericht zubilligt, der Beklagte wird verurteilt, sich zu entschuldigen, woraufhin er in die Appellation geht. Or. Pap. Lib. S. Mit Anhang, enthaltend die Aussage des Peter Keßman, Hirten zu Obenheim, der ebenfalls Zeuge des Ehebruchs geworden sein will
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Mathias Rapp, Stabhalter, Diebolt Ringkh, Heimburger, Martzolf Sennger, Diebold Späckh, Diebold Gaß, Jakob Romman, geschworener Gerichtsbote, alle geschworene Gerichtsschöffen des Dorfes Obenheim beurkunden, dass vor ihnen Lorenz Peter, Schultheiß daselbst, gegen ihren Mitbürger Rudolf Rieffl wegen Verleumdung geklagt hat, da dieser ein Gerücht verbreitet habe, wonach der Kläger ein unerlaubtes Liebesverhältnis mit einer hiesigen Bürgerin unterhalten habe, was der Beklagte bestreitet. Nach Anhörung der Zeugenaussagen des Wendling Fritsch, Bürgers daselbst, der widersprüchliche Aussagen zugunsten des Beklagten macht, und des Martzolf Sennger, der ein Gespräch überhört hat, demzufolge der Beklagte selbst Absichten auf Folzen Diebolts Frau gehabt hat, urteilt das Gericht zugunsten des Klägers. Dieser wünscht jedoch Ehrenrettung, die ihm das Gericht zubilligt, der Beklagte wird verurteilt, sich zu entschuldigen, woraufhin er in die Appellation geht. Or. Pap. Lib. S. Mit Anhang, enthaltend die Aussage des Peter Keßman, Hirten zu Obenheim, der ebenfalls Zeuge des Ehebruchs geworden sein will
Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/2 Nr. 341
Reg.: Schwarz Nr. 325
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/2 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden >> Urkunden
1574 September 28 (1574, September 28 (Zinstag))
Urkunden
Aussteller: Mathias Rapp et.al., Obenheim
Siegler: S.: Andreas Pühelman, geschworener, offener Notar und Stadtschreiber zu Reinau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegler: S.: Andreas Pühelman, geschworener, offener Notar und Stadtschreiber zu Reinau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:31 MEZ