Johann Jakob Fröscher, Müller in Ersingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm die Konventualinnen des Sammlungsstifts in Ulm [abgegangenes Kloster bzw. Stift, Bereich Frauenstraße 22-26] und dessen Pfleger, die Ratsälteren Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Albrecht Friedrich Baldinger, auf Lebenszeit die Mahl- und Ölmühle des Stifts in Ersingen verliehen haben. Dazu gehören noch ein Stadel, 1,5 Tagwerk Baum- und Grasgarten, 0,75 Jauchert Acker und ungefähr 6 Jauchert Wald. Er verpflichtet sich, die Mühle, ihre Einrichtung und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und notwendige Reparaturarbeiten auf seine Kosten durchführen zu lassen. Von ihm verursachte Schäden an Mühle und Inventar hat er zu ersetzen, nicht dagegen Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Für die Verleihung hat er den Pflegern einen Handlohn in Höhe von 450 Gulden zu entrichten. Davon sind 300 Gulden sofort bar zu bezahlen, die restlichen 150 Gulden in Raten. Dem Stift wird er von der Mühle jedes Jahr 115 Gulden nach Ulm liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung des Zinses, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt die Mühle an das Stift zurück.