Restitution in den Stand zu Beginn der Appellation. Der Kläger hatte ein RKG-Appellationsverfahren gegen ein Urteil des Gerichtes Schönau (Schönaw) erwirkt. Im weiteren Verlauf ergaben sich aber Überschreitungen der vorgegebenen Fristen (Benennung der Konsorten Offermans an der Kanzlei zur Ausfertigung der Ladung, Beibringung der Acta priora binnen der 3-Monats-Frist). Schanternel erwirkte die Zitation mit dem Hinweis, die Verzögerungen seien nicht durch Nachlässigkeit seinerseits, sondern durch von ihm nicht beeinflußbare Faktoren bedingt (langwierige Ermittlung der Erben der ursprünglichen Litispendenten, mangelnde Herausgabe der Acta priora durch die Vorinstanz trotz wiederholter Mahnungen, Pesterkrankung Schanternels). Er fordert daher Restitution in den Stand bei Einleitung der Appellation. Mit Urteil vom 1. Juli 1613 wurde die Restitution erkannt, im folgenden ansatzweise in der Appellation (Streitgegenstand 9 Sümber Roggen Erbpacht) verhandelt. Zwischen 1615 und 1664 sind keine Handlungen protokolliert. Am 13. Januar 1664 erging Citatio ad reassumendum respektive ad domum et per edictum gegen die Erben der Kläger.
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Restitution in den Stand zu Beginn der Appellation. Der Kläger hatte ein RKG-Appellationsverfahren gegen ein Urteil des Gerichtes Schönau (Schönaw) erwirkt. Im weiteren Verlauf ergaben sich aber Überschreitungen der vorgegebenen Fristen (Benennung der Konsorten Offermans an der Kanzlei zur Ausfertigung der Ladung, Beibringung der Acta priora binnen der 3-Monats-Frist). Schanternel erwirkte die Zitation mit dem Hinweis, die Verzögerungen seien nicht durch Nachlässigkeit seinerseits, sondern durch von ihm nicht beeinflußbare Faktoren bedingt (langwierige Ermittlung der Erben der ursprünglichen Litispendenten, mangelnde Herausgabe der Acta priora durch die Vorinstanz trotz wiederholter Mahnungen, Pesterkrankung Schanternels). Er fordert daher Restitution in den Stand bei Einleitung der Appellation. Mit Urteil vom 1. Juli 1613 wurde die Restitution erkannt, im folgenden ansatzweise in der Appellation (Streitgegenstand 9 Sümber Roggen Erbpacht) verhandelt. Zwischen 1615 und 1664 sind keine Handlungen protokolliert. Am 13. Januar 1664 erging Citatio ad reassumendum respektive ad domum et per edictum gegen die Erben der Kläger.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1606 - 1667 (1595 - 1665)
Enthaeltvermerke: Kläger: Christoph Schanternel, Bürger der Stadt Aachen; Johann Eckelman; die Erben des Gillis Paul; Johann Vroen (Vrahen) zum Holz; Jacob Horst; Johann Mattheß; Jacob von Wilsberg; Heinrich Hauen für seine Frau Appollonia Goedenradt; Maria Goedenradt zu Wilsberg, Witwe des Mathias Vorst; Magdalena Wirdts, Witwe des Gilles Paul, alle unter dem Gericht zur Bank und des Landes zur Heyden (Fürstentum Jülich); 1664: J. Schanternel für sich und seine Schwestern, Hamburg; als Erben des Christoph Schanternel, Speyer, bzw. von dessen Tochter Angelica Schanternel, der Kaufmann Peter von Herzele und seine Frau Catharina Wessels; der Kaufmann Arnold Weykersloht und seine Frau Christina Wessels, alle wohnhaft zu Primil auf der Brücken in Nantes; Christina Schanternel, Witwe des Christoffel Loost, Amsterdam Beklagter: Johann Offerman, Düren (da er verstorben ist, wird die Ladung Andreas Hoeg (Hoegen, Hochen) als dem Vormund von dessen Kindern zugestellt); Andreas Hoeg, Bürger zu Düren; Peter Gerhard Pfefferkorns Nachsassen; Johann Kroschel zur Linden; Peter Maubach zu Linden; Leonhard Conen zu Bardenberg; Nahel Conen in Bardenberg; Peter zum Grünen Wald, Düren; Peter Mezz als Gerhard Pefferkorns Nachsaß; Michael Sons, alle Düren; Eßgen Offerman, Witwe des Peter Maubach zu Linden, mit Konsens ihres Sohnes Johann Maubach; Kroßel Johann; Belgen, Witwe des Leonhard Coenen; Naell Coenens Witwe zu Bardenberg; Mettels hinterlassene Kinder zu Bardenberg; die Witwe des Georg Lauchtman zu Hehlrath; Claiß auf ghen Straiß und seine Frau Elßgen, alle unter dem Gericht zur Linden; 1664: Willem Offermans; Wilhelm von Effeld; Lienard Eßer Prokuratoren (Kl.): Goedelman (1606) - Dr. Johannes Goedelman 1607 - Ulrich Daniel Küehorn 1664 - Subst.: Lic. Johann Heinrich Zinck Prokuratoren (Bekl.): für die Dürener: Dr. Sigismund Haffner 1606 - für die unter dem Gericht zur Linden Ansässigen: Dr. Haffner 1608 - Lic. Johann Konrad Albrecht von Lauterburg (im Protokoll: Lic. Albrechtjun.) 1664 Prozeßart: Citationis ad videndum se restitui contra lapsum fatalium Instanzen: RKG 1606 - 1667 (1595 - 1665) Beweismittel: Acta und Gerichtshandlung in Sachen Offermans und Konsorten gegen Schanternel und Adhaerenten (Q 4). Vollmacht, französisch mit deutscher Übersetzung (Q 15). Vollmacht, niederländisch (Q 14). Beschreibung: 2 Bde., 3,5 cm; Bd. 1: 1,5 cm, 56 Bl., lose; Q 1 - 3, 5 - 18, 1 Beilage; Bd. 2: 2 cm, 107 Bl., geb.; Q 4.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:57 MEZ