Friedrich, Röm. Ks. [voller Titel], schreibt Eberhard d.A., Gf. zu Württemberg (Wirttemberg) und zu Mömpelgard (Mümpelgart): Gf. Eberhard d.A. von Sonnenberg hat ihn wegen seines Streits mit den Brüdern Erhard und Egk von Königsegg (Kunsegk) um das hohe Gericht zu Hüttenreute (Hütterute), welcher bereits vor dem Empfänger verhandelt worden ist, als Ks. angerufen, da das Hochgericht vom Ks. und vom Reich herfließt. Weil jedoch das kaiserliche Kammergericht derzeit nicht tagt und der A. mit anderen Geschäften belastet ist, befiehlt er Eberhard von Württemberg und gibt ihm Vollmacht, die Parteien zu einem von ihm festgesetzten Termin vor sich zu laden und in der Sache an seiner Statt einen Spruch zu fällen. Unbegl. Abschr. einer begl. Abschr.; Ende 15. Jh.; Pap. Unter dem Textblock: Collacionata est hec copia per me Johannem Ziegler, rectorem sanctorum in Mengen, publicum notarium, et concordat cum originali et cetera.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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