Berthold von Lupfen, freier Hofrichter anstatt der Grafen Rudolf (II.?) von Sulz beurkundet, dass vor dem Hofgericht zu Rottweil Gerung der Lenger von Binsdorf dem Maria Magdalene Altar in der Leutkirche daselbst benannte Güter in Binsdorf und Erlaheimer Bau, sowie alle seine Gabe unter der Bedingung warmacht, dass die Pfleger des Altars nach seinem Tode von diesen Gütern seine Schulden bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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