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Pfalzgraf Ruprecht quittiert Graf Kraft (Crafft) von Hohenlohe die Bezahlung von 100 rheinischen Gulden. Kraft von Hohenlohe hatte sich diesen Betrag von Herzog Georg von Bayern, dem Vetter und Schwiegervater Ruprechts, geliehen und hat sie nun zurückgezahlt. Herzog Georg gab das Geld an Ruprecht weiter und befahl, diese Quittung auszustellen. Ruprecht sagt daher Graf Kraft dieser 100 Gulden Schulden ledig. Zur Beurkundung bittet Ruprecht in Ermangelung eines eigenen Siegels seinen Vater Kurfürst Philipp von der Pfalz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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