Polin Melber aus Ensingen, wegen Mißhandlung seiner Mutter, Luderns u. Spielens sowie unnützer Drohreden zu Vaihingen gef., jedoch obschon er verdient hätte, daß die Ober- und Unteramtleute seine Vergehen der Landesherrschaft berichtet hätten, auf Fürbitten und sein Versprechen künftiger Besserung hin begnadigt, gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, offene und heimliche Zechen zu meiden, nicht mehr zu spielen, keinerlei kurze oder lange Wehr zu tragen und sich ordentlich zu verhalten, und schwört U.