Bischof Gerhard von Speyer vermittelt einen Vergleich zwischen Konrad von Dürkheim, Pfründner der von Bischof Sibodo von Speyer gestifteten Dompfründe, und der Drutherin, Druthers Witwe, Drutmann, ihrem Sohn, und Else, ihrer Tochter, wonach letztere ihren Erbansprüchen auf einen zu der Pfründe gehörigen Hof zu Östringen entsagen, dagegen aber diesen auf Lebenszeit um 24 Malter Frucht jährliche Gült in Bestand erhalten.