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Abt und Konvent des Kloster Iburg quittieren dem Grafen zu Tecklenburg über erhaltene Entschädigung wegen gehabter Forderungen an die vom Grafen eingezogenen Güter. Datum: Iburg den 1. Sept. 1677.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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