Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Graf Emich von Leiningen als Unterkunft Gewährendem (enthalter) und dessen Knechten Mathias Giesel (Mathes Gyseln) und Nick (Nicken) mit Anhang, Helfern und Helfershelfern einer- sowie Schöffenmeister, 13 Geschworenen und Gemeinde der Stadt Metz andererseits wegen Streitigkeiten, Fehde und Feindschaft. Vor dem Pfalzgrafen wurde am Donnerstag nach Franziskus [= 7.10.] eine schriftliche und besiegelte Abmachung getroffen, die unter anderem besagte, dass alle Metzer Gefangenen, die im Geleit von Markgraf Friedrich von Brandenburg festgenommen wurden, sowie andere Gefangene, nämlich Johann Dannauer (Dannawer), unentgeltlich freizulassen seien und gen Alzey überstellt werden sollten. Wegen der Gefangenschaft soll keine Seite mehr Forderungen stellen, auch nicht die von Metz beim Kaiser. Die Acht gegen Emich, die Knechte und alle Verbundenen soll abgestellt sein. Dies soll binnen sechs Wochen nach oben genanntem Datum geschehen. Nachdem dies alles geschehen ist, entscheidet der Pfalzgraf, dass alles so bleibt, wie es oben geschrieben steht, und Fehde, Feindschaft und alle Forderungen gegeneinander abgestellt sind. Graf Emich soll auch mit Peter Badesch vertragen sein. Die Stadt wurde vor dem Pfalzgrafen durch ihren Protonotar Johann Nor, Kanoniker und Kurator zu Metz, sowie Martin von Jungenheim, Sekretär, vertreten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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