Auf Bitten des Hutmachers Joseph Braun, übermittelt durch den herrschaftlichen Schultheißen Xaver Fischer, begeben sich der Rat und Obervogt Frey und der Aktuar Straubinger an Brauns Krankenbett, um dessen Testament aufzunehmen: Unnachteilig für das, was seiner Ehefrau Waldburga Sauter laut Heiratspakt vom 7. Oktober 1799 § 3 an Haus und Gütern verschrieben ist, und unnachteilig für der 3. Teil seines weiteren Vermögens, welches laut Heiratspakten seiner Ehefrau nach Abzug der Schulden gebührt, soll von dem verbleibenden Vermögen nach Abzug der gewöhnlichen Schuldigkeiten und herrschaftlichen Gebühren in Form eines Legats folgendes bezahlt werden: a) 1.000 Gulden sollen bei der Landschaft angelegt werden. Die hiervon fallenden Zinsen sollen zu gleichen Teilen lebenslänglich der Agatha Rudolph, Marianna Rudolph, Franziska Rudolph, Januar Rudolph, ferner den vier Kindern des Webers Felix Schmid und den zwei Kindern des Schreiners Joseph Härtner, deren Taufnamen dem Aussteller nicht so genau bekannt sind, zukommen, ferner dem Hans Georg Barth, Hutmacher, unter der Bedingung, daß Januar Rudolph einer doppelten Teil erhalt. b) Der durch Sterben eines Empfängers frei werdende Anteil soll den übrigen zuwachsen, doch soll auch Januar Rudolph davon zwei Anteile haben. c) Wenn alle Empfänger tot sind, soll der Zins der 1.000 Gulden denen zukommen, die das Amt nach Angabe des Schultheißen für die Ärmsten und Bedürftigsten in der Stadt hält, von denen 20 den Zins zu gleichen Teilen erhalten sollen; der Schultheiß soll als Belohnung 36 Kreuzer erhalten. Nach Ermessen des Amts kann ein sehr Bedürftiger, besonders wenn er ein Befreundeter oder Verwandter des Ausstellers oder dessen verstorbene Ehefrau Helena Heinzelmann ist, eine doppelte Portion erhalten. d) Dieses Almosen soll am Weihnachtstag zu Ehre der Geburt Christi verteilt werden. Der Zins muß auf diesen Tag fallen. e) N. Heinzelman, Mutter der vier genannten Rudolph, soll mit einem doppelter Anteil an den Zinsen der 1.000 Gulden beteiligt werden, die in 14 Teile gehen. f) Das dann noch verbleibende Vermögen des Ausstellers bleibt seinem Vater Mathias Braun und seinem Bruder gleichen Namens als Haupterben zu gleichen Teilen, doch hat sein Vater 100 Gulden als Praelegat zu erheben. Nach Verlesung des Testaments willigt der Aussteller ein Nachtrag, daß diese Disposition, mit der erforderlichen Aufschrift, verschlossen "ad scrinia actorum iudiciarium" reponiert und diese Reposition im gewöhnlichen Amtsprotokoll vermerkt werden soll