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König Karl (IV.) erlaubt den Burggrafen Johansen (II.) und Albrecht, Gebrüdern, zu Nürnberg, daz sie alle "rauphauser vnd vesten dar auß man dez riches strazzen beschedigt vnd beraubt, betwingen vnd beschedigen schullen"; jene eingenommen Burgen sollen ihnen dann zu rechtem Lehen verliehen sein.- Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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