Staatliches Gesundheitsamt für den Stadtkreis Dessau (Bestand)
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Z 147 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.03. Kreisbehörden >> 03.04.03.03. Behörden und Einrichtungen im Kreis Dessau-Köthen
um 1940-1950
Findhilfsmittel: Findbuch 2002 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Staatliche Gesundheitsämter wurden in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 351) eingerichtet. Sie ersetzten die bisher für die Gesundheitspflege zuständigen Kreis- oder Stadtärzte. Die Ämter sollten der Gesundheitsvorsorge und auch den gesundheits- und rassepolitischen Zielen der Nationalsozialisten dienen.
In Anhalt wurde das Gesetz durch die Verwaltungsverordnung vom 18. September 1935 (Amtsblatt für Anhalt 1935, S. 75, 267) zum 1. Oktober 1935 umgesetzt. Es entstanden fünf Gesundheitsämter. Das Gesundheitsamt Dessau war für den Stadtkreis Dessau zuständig.
Die staatlichen Gesundheitsämter hatten folgende Aufgaben:
-Durchführung der ärztlichen Aufgaben (Gesundheitspolizei, Erb- und Rassenpflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulosekranke, für Geschlechtskranke, für körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige)
-ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen
-amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit, soweit sie durch Landesrecht den Amtsärzten übertragen ist.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren die Gesundheitsämter mit ihren bisherigen Aufgaben nicht mehr notwendig. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration wurde eine Neu- bzw. Umbesetzung der bestehenden Gesundheitsämter vorgenommen.
Registraturbildner: Staatliche Gesundheitsämter wurden in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 351) eingerichtet. Sie ersetzten die bisher für die Gesundheitspflege zuständigen Kreis- oder Stadtärzte. Die Ämter sollten der Gesundheitsvorsorge und auch den gesundheits- und rassepolitischen Zielen der Nationalsozialisten dienen.
In Anhalt wurde das Gesetz durch die Verwaltungsverordnung vom 18. September 1935 (Amtsblatt für Anhalt 1935, S. 75, 267) zum 1. Oktober 1935 umgesetzt. Es entstanden fünf Gesundheitsämter. Das Gesundheitsamt Dessau war für den Stadtkreis Dessau zuständig.
Die staatlichen Gesundheitsämter hatten folgende Aufgaben:
-Durchführung der ärztlichen Aufgaben (Gesundheitspolizei, Erb- und Rassenpflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulosekranke, für Geschlechtskranke, für körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige)
-ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen
-amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit, soweit sie durch Landesrecht den Amtsärzten übertragen ist.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren die Gesundheitsämter mit ihren bisherigen Aufgaben nicht mehr notwendig. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration wurde eine Neu- bzw. Umbesetzung der bestehenden Gesundheitsämter vorgenommen.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
- 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 (Tektonik)
- 03.04.03. Kreisbehörden (Tektonik)
- 03.04.03.03. Behörden und Einrichtungen im Kreis Dessau-Köthen (Tektonik)
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