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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 05 Private Archive >> 05.1 Selbstverwaltung von Handel und Gewerbe >> 05.1-1 Bürgerschaftliche Kollegien und deren Einrichtungen
Verwandte Verzeichnungseinheiten: ASA Externa Danica, darin bes. Kontor zu Bergen; ASA Interna Stockfischhandel sowie Träger Konv. 21
Literaturhinweis: Friedrich Bruns, Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik (Hansische Geschichtsquellen N.F. 2) Berlin 1900, mit Edition ausgewählter Quellen. - Georg Asmussen (Bearb.), Archiv der Bergenfahrerkompanie zu Lübeck und des Hansischen Kontors zu Bergen in Norwegen von (1278) bzw. 1314-1853. (Findbücher 9) Lübeck 2002.
Vorwort: Die Lübecker Kompanie der Bergenfahrer
Die Kompanie der Lübecker Bergenfahrer war eine Vereinigung von Lübecker Kaufleuten, die über Bergen Handel mit Norwegen trieben. Den ersten Hinweis auf eine Handelsverbindung von Lübecker Kaufleuten nach Norwegen bietet ein Schreiben von König Hakon Hakonson von Norwegen an die Stadt Lübeck aus dem Jahre 1248, indem der König um die Lieferung von Getreide, Mehl und Malz für seine Bevölkerung bittet. Ab 1250 fanden meist unter der Leitung von Lübeck Verhandlungen über Privilegien für die deutschen Kaufleute in Norwegen statt, die 1278 zur Privilegierung der Lübecker Kaufleute durch König Magnus von Norwegen führte. Neben den Handelsrechten enthielten sie auch eine Befreiung von Teilen der norwegischen Gerichtsbarkeit und vom Strandrecht. Erweitert wurden sie 1294 von König Erik Magnusson um die Rechte zum Verkauf eingeführter Waren auch in anderen Häfen von Norwegen südlich von Bergen.
Wann die Kompanie der Lübecker Bergenfahrer gegründet oder entstanden ist, läßt sich anhand der Quellen nicht genau nachweisen. Friedrich Bruns weist auf eine Angabe des Bergenfahrer-Sekretärs Christian von Geren von 1469 hin, nach der die Bergenfahrer 1380 ihr Versammlungshaus, genannt Schütting, in der Mengstraße gegründet haben. Kurz danach wird auch 1384 im Zusammenhang mit dem Knochenhaueraufstand der Schütting der Bergenfahrer erneut genannt. Aus diesen Informationen läßt sich der Schluß ziehen, daß die Lübecker Kompanie 1380 oder wenige Jahre zuvor gegründet wurde. Für die Anfangszeit lassen sich folgende Schüttinge der Bergenfahrer nachweisen: 1380-1424 Mengstr. 28 und 1424-1549 Beckergrube 64. Den Schütting in der Beckergrube verkaufte die Kompanie 1549. 1556 hatten die Bergenfahrer ein Haus "Über den Fleischschrangen" oder auch "thor einen Kron" Zuletzt gab es den Schütting in der Breitenstr. 67, genannt der Lobben, den die Bergenfahrer 1807 unter der Verwaltung ihres Ältermannes Johann Siegmund Mann (I.) für 31.000. Mk. Courant an den Weinhändler Georg Friedrich Lorenz Pauly, vorher Pächter der Weinwirtschaft im Hause, verkauften. Danach wurden die Versammlungen der Kompanie im Hause des jeweiligen wortführenden Ältermannes abgehalten.
Ursprünglich hat die Genossenschaft der Lübecker Bergenfahrer wohl eine ganz ähnliche Organisation gehabt wie das Kontor in Bergen, denn in Lübeck werden 1401 - ähnlich wie anfangs in Bergen - sechs Älterleute genannt, anders als bei den Schonen- und Novgorodfahrern, die in der gleichen Zeit immer nur vier Älterleute hatten. Auch war die Kompanie in Lübeck in der frühen Zeit dem Kontor untergeordnet, so daß das Kontor 1439 den Älterleuten der Lübecker Genossenschaft die Richtergewalt gegenüber den dortigen Bergenfahrern erteilen konnte. Später, seit dem 16. Jh., werden dann immer nur drei Älterleute zum gleichen Zeitpunkt genannt, und im 19. Jh. schließlich waren über einen längeren Zeitraum nur noch zwei Älterleute gleichzeitig im Amt. Durch das Kontor in Bergen wurden die Älterleute in Lübeck gewählt und die Wahl durch den Rat der Stadt Lübeck bestätigt. Der jeweils neu gewählte Ältermann leistete dann in Lübeck vor der ganzen Bergenfahrerkompanie einen Eid.
Nach den Statuten von 1834 hatte das Kollegium der Lübecker Bergenfahrer drei Klassen von Mitgliedern: 1. Älterleute, 2. Deputierte und 3. Brüder. Die Älterleute sollten acht Jahre im Amt bleiben, wobei die Wortführung alle zwei Jahre Anfang Mai wechselte. Auch die Deputierten, von denen es gleichzeitig vier gab, hatten acht Jahre ihr Amt inne und wechselten sich alle zwei Jahre ab. Im beginnenden 19. Jh. war die Stelle des wortführenden Ältermannes auch gleichzeitig das Präsidium der Kompanie.
Von den Lübecker Älterleuten bekam nur der wortführende Ältermann ein Gehalt aus der Kontorkasse.
Verschiedene Aufgaben wurden durch das Kollegium wahrgenommen. Über die gesamte Zeit gehörte die Aufnahme und Regelung der Mitgliedschaft der Brüder des Kollegiums dazu. Darüber hinaus wurden jedes Jahr in einer Versammlung der Bergenfahrer im Schütting Ende Januar oder Anfang Februar die Ämter neu verteilt. Hiervon waren die Frachtherren, Bauherren, Kornherren und die Schützenältesten betroffen. Seit 1455 leiteten die Lübecker Bergenfahrer die Befrachtung der Schiffe aus den wendischen Hansestädten, da es in Wismar, Rostock und Stralsund keine Bergenfahrerkollegien gab, und auch die von Bremen ausgehenden Schiffe. Lübeck hatte auch das Stapelrecht für Waren aus Bergen, die in die Ostsee gehen sollten. Zu diesen Rechten kam auch die Regelung der Absendung von Versorgungsschiffen für das Kontor. Dabei ließen z.B. die Bremer Bergenfahrer jährlich zwei Schiffe zur Versorgung von Lübeck aus nach Bergen abschicken, wobei ein Bevollmächtigter der Bremer Bergenfahrer in Lübeck diese Aufgabe auf Kosten der Bremer Bergenfahrer wahrnahm. Bei der Rechnungslegung hatte Lübeck auch eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Städten, denn außer den Rechnungen für die eigene Kompanie wurde die kontorische Rechnung bis 1672 nur von Lübeck geführt, und erst ab 1672, nach einer Auseinandersetzung über diese Rechnungsführung, hatten auch die Kollegien in Hamburg und Bremen solche Bücher. Außerdem wurde die kontorische Rechnung regelmäßig zur Kontrolle nach Lübeck geschickt. Abschlußtermine waren dabei Johannis (24.6.) und Weihnachten (25.12.) jeweils für das vorausgegangene halbe Jahr. Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kontor hatte das Kollegium in Lübeck als obere Rechtsinstanz für Streitigkeiten am oder mit dem Kontor. Verträge für die Handelsverwalter am Kontor wurden ebenfalls in Lübeck abgeschlossen. Dann gehörten zu den Aufgaben in Lübeck die Regelung des gesellschaftlichen Beisammenseins und Feiern, Totengedenken, Versorgung der Hinterbliebenen, Miete, Kauf und Verwaltung des Schüttings, Verwaltung der Liegenschaften und des vorhandenen Kapitals, Finanzierung und Abstimmung über Geschenke an Fürsten und andere hohe Personen. Zur Unterstützung armer und mittelloser Theologie- und Jurastudenten, die sich zur Annahme eines Dienstes bei den Bergenfahrern in Lübeck oder in Bergen verpflichten mußten, richteten die Bergenfahrer (ebenso Schonenfahrer, Novgorodfahrer, Stockholmfahrer, Rigafahrer) eine Stiftung ein, die jährlich Stipendien vergab. Zwischen 1669 und 1848 hatten die Bergenfahrer in Lübeck einen festen Platz als bürgerschaftliches Kollegium. Sie waren auf diese Weise beteiligt am Stadtregiment. Neben den an der Bürgerschaft beteiligten Kollegien gab es in Lübeck auch noch andere kaufmännische Korporationen wie z.B. die Reval-, Narva- oder Alborgfahrer, die nach dem Rezeß von 1669 jedoch der Bürgerschaft nicht angehörten und zum Teil nur indirekt in den Quellen nachweisbar sind. So waren die Bergenfahrer an administrativen Aufgaben beteiligt, z.B. an der Dröge, einer Einrichtung zur Trocknung der Schiffstaue auf der Lastadie, oder an der Sklavenkasse für die Auslösung gefangener Seeleute. Durch die Gründung der Kaufmannschaft mit ihrem Vorstand, der Handelskammer, wurden 1853 die Handelskompanien aufgelöst. Ein Vertrag vom 28. Febr. 1854 zwischen dem Bergenfahrerkollegium und der Handelskammer überträgt das Vermögen der Bergenfahrer an die allgemeine Kaufmannschaft, verbunden mit einer finanziellen Regelung für die Versorgung hilfsbedürftiger Mitglieder des Kollegiums und Rentenzahlungen. Schließlich folgte noch die Übernahme von Besitz, Kapitalien und den Archiven der bisherigen Kollegien. Die Aufgaben der Kollegien wurden von der Kaufmannschaft weitergeführt. 1867 zog die Handelskammer in den ehemaligen Schütting der Kaufleutekompanie in der Breitenstr. 6(-8) ein.
Liste der Lübecker Älterleute der Bergenfahrer in Lübeck:
1401-1407 Dyderik van Aasten
1401 Albert to der Brugge
1401 Johan Grove
1401-1407 Johan van Hamelen
1401 Ludeke Osenbrugghe
1401 Gobele Schoneke
1460-1479 Evert (Gert) Haleholscho (Holeholtscho)
1460-1479 Brant Hogeveld
1463-1469 Hinrik tor Hopen
1474-1491 Hans (Johannes) Segebade
1480-1499 Hermen Bock
1480-1491 Hans Lamberdes (Lambersson)
1493-1498 Hans Vere
1493-1498 Lambert Loff
1499-1505 Hans Droghe
1499-1501 Herman van Minden (Mynden)
1501-1510 Clawes van Borstel
1503-1507 Marten Delewater
1510-1514 Jochim Gerken
1510-1511 Hans Kone (Konink)
1510-1525 Gert Krudup
1510-1517 Clawes Reppenhagen
1515-1517 Hans Cordes
1517-1525 Jürgen Gawessow
1522-1526 Bartelt Benße
1524-1546 Hans Ebbrecht(sen) (Eggebrecht)
1526-1536 Tymme Dragun (Dargun)
1528-1535 Hans Busch (I.)
1533-1538 Thomas Cordes
1535-1556 Hans Kremer
1539-1544 Bartholomeus Tinnappel
1540-1561 Hans Busch (II.)
1544-1557 Jochim Kolck
1554 Clawes Morporten
1558-1560 Peter Jode (Jade, Yoden)
1558-1565 Jochim Sager
1561-1580 Hans Borchman
1561 Cordt Wolters
1567-1586 Jochim Eckhorst (Eickhorst)
1571 Hinrik Noitman
1572-1589 Jürgen Rosenkrantz
1580-1582 Bartolt Wolters
1581 Berent Holthusen
1583-1604 Herman Schlüter
1586-1590 Hinrich Pasche (Pascke)
1590-1617 Gorries Westhoff
1590-1604 Johan Leisting
1604-1621 Claus Detleffs
1605-1617 Dirck (Dietrich) von Deylen (Deilen)
1618 Thomas Hebbens
1619-1623 Hinrich Tatendorf
1621-1632 Hillebrant Elverfelt
1622-1648 Dietrich Gravenstede (I.)
1625-1643 Claus Wilcken
1630-1633 Michel Teerhoff
1635-1659 Herman Hencke
1644-1646 Johan Kahle
1646-1652 Dietrich Pasche
1651-1666 Jasper Hartz (Hartich)
1653 Claus Jürgensen (Jürgens)
1654-1673 Dietrich Gravenstede (II.)
1661-1669 Peter Lackman (Lakeman)
1668-1676 Hans Clausen (Claesen)
1674-1677 Hans Dauke (Dawke, Dowke, Dausken, Dansken)
1676-1684 Christoff(er) (Stoffer) Berends (Behrens)
1679-1696 Johan Verdenhalven (Ferdenhalffe)
1682-1683 Hans Heidman
1683-1689 Thomas Bauman (Bawman, Bu(w)man, Buhrman)
1688-1691 Herman Dürloff
1692-1697 Claus Drögekros (Drogekroß)
1693-1704 Heinrich Schriefer (Schreiber)
1696-1713 Hans Haveman
1698 Daniel Madeweiß (Madewies)
1698-1711 August Sievert (Sievers)
1704-1714 Johann Friedrich Siemers
1711-1730 Daniel Meltzer
1714-1732 Erdman Duve
1731-1740 Johann Christoff Coht (I.)
1732-1763 Johann Schultz
1745-1747 Mathias Kröger
1745-1757 Jochim Friedrich Schacht
1757-1775 Gerhard Gottlieb Andersen
1763-1793 Johann Christoff Coht (II.)
1770-1773 Jürgen Blohm
1773-1797 Johann Jacob Stuht
1789-1806 Peter Thee
1793-1797 Stephan Hinrich Behncke
1797-1802 Johann Christoff Coht (III.)
1802-1803 Christian Gottlieb Havemann
1803-1816 Christian Gottfried Stange
1805-1848 Johann Siegmund Mann d.Ä.
1810-1832 Daniel Christian Georg Diedrich Wellmitz
1820-1843 Friedrich Wilhelm Cowalsky
1831-1844 Nicolaus Heinrich Willers
1832-1854 Daniel Eschenburg
1832-1854 Ludwig Bernhard Nöltingk
1841-1854 Johann Siegmund Mann d.J.
1844-1854 Johann Georg Friedrich Gossmann
1845-1854 Johann Matthias Eckhoff
1845-1854 Conrad Matthias Röhl
Das Kontor
Das Kontor in Bergen ist wahrscheinlich kurz nach der Erteilung des Privileges vom 9. September 1343 durch König Magnus Erikson für die wendischen Städte gegründet worden. Bergen eignete sich besonders für die Einrichtung eines Kontors aufgrund seines Stapelrechtes für einen Großteil der norwegischen Westküste, für Island und die Shetland-, Färöer- und Orkney-Inseln. Da den deutschen Kaufleuten der Handel nördlich von Bergen seit nachweislich 1294 untersagt war und alle Waren aus den eben genannten Gebieten in Bergen angeboten werden mußten, bot sich für die Hansekaufleute der Handel über Bergen an. Vor diesem Hintergrund wird es auch verständlich, daß auf hansischer Seite von den Kaufleuten und Schiffern eine sorgfältige Einhaltung dieser Regelungen bei Strafe gefordert wurde. Mit der Zeit setzte sich aber schließlich die freie Fahrt nach Island durch. Weiterhin verboten blieb der direkte Handel der Hansekaufleute mit den Gebieten nördlich von Bergen. Aufgrund der häufigen Verstöße gegen diese Regelungen finden sich entsprechend viele Schriftstücke zur Klärung und Bestrafung solcher Vergehen. Bei den Älterleuten, deren Anzahl sich über die Jahrhunderte hinweg änderte, lag die Leitung des Kontors. Während z.B. 1388 sechs Älterleute genannt werden, waren es 1417 nur noch drei und noch später zwei, von denen einer regierte, nach einem Urteil vom 10. Sept. 1476 sogar nur ein Ältermann zur Zeit. Zumindest in der späteren Zeit des Kontors wurden die Älterleute vom Kollegium der Bergenfahrer in Lübeck gewählt, nach Bergen berufen und mußten dort fünf Jahre lang dieses Amt ausführen. Sie durften nicht verheiratet sein. Auffälligerweise lag die Leitung des Kontors von 1388 bis 1528 fast ausschließlich bei Lübecker Kaufleuten und erst seit dem 17. Jahrhundert auch bei Bremer und Hamburger Kaufleuten. Weitere Mitglieder des Kontors waren der Sekretär und die Beisitzer. Der Sekretär hatte normalerweise studiert, am häufigsten Jura. Er wurde von den Kollegien in den Hansestädten gewählt, danach vom Rat in Lübeck instruiert und beeidigt. Für ihn galt ebenfalls das Zölibat, was in einigen Fällen zu Streitigkeiten führte, die im Bestand nachweisbar sind. Nicht selten stiegen die Sekretäre später zu höheren Ämtern in Lübeck auf. Nennenswert ist hier Johann Sircks (Siricius), der nach dem Ende seines Dienstes in Bergen erst Lübeckischer Ratssekretär, dann Ratsherr und schließlich sogar Bürgermeister wurde. Wie die Älterleute wurden auch die Achtzehnmänner, die zuerst 1450 genannt werden, auf fünf Jahre gewählt und konnten auch nur durch einen Beschluß des Lübecker Rates von ihren Pflichten und dem Amt entbunden werden. Gab es ursprünglich gleichzeitig 18 von ihnen, was die Grundlage für den Begriff Achtzehnmänner bildete, so waren es 1664 nur noch insgesamt drei, von denen einer das Schoßbuch führte, einer ältester Beisitzer war und einer als Beisitzer und Schaffer fungierte. Daneben gab es noch einen Kaufmannsdiener und einen Sekretärsdiener. Auf einer Versammlung der Bergenfahrer in Lübeck 1686 wurde die Zahl der Achtzehnmänner des Kontors schließlich von drei auf zwei reduziert. Im Spätmittelalter lag die Leitung des Kontors als eine Art obere Instanz bei den wendischen Städten, von denen nur Lübeck ein Bergenfahrerkollegium hatte. Erst im 17. Jahrhundert beginnt auch eine Leitungsübernahme durch Hamburger und Bremer Bergenfahrer. Vielfältig waren nun die Aufgaben, die vom Kontor wahrgenommen werden mußten. Zum einen ging es um die Verwaltung des Besitzes an Kontorhöfen und den einzelnen Staven, die neben dem eigentlichen Kontorgebäude vorhanden waren. Schon das Bergener Stadtrecht von 1276 enthielt für die deutschen Kaufleute die Erlaubnis, eigene Höfe in Bergen zu kaufen oder zu mieten. So entstand eine Reihe von ursprünglich 21 Höfen am Kontor. Ursprünglich war der Aufenthalt in Bergen den Hansekaufleuten nur im Sommer erlaubt, aber schon 1444 gestattete König Christoph von Dänemark den Kaufleuten eine dauerhafte Anwesenheit in Bergen. 1449 werden dann 28 Kontorhöfe, sogenannte gaarden, erwähnt, von denen 1669 noch 17 übrig waren. Jeder Kontorhof hatte wiederum mehrere Handelsstuben (Staven). 1669 waren es für alle Höfe zusammen insgesamt 92, davon 30 Lübecker, 16 Hamburger, 43 Bremer, 2 Stralsunder und 1 Rostocker Staven. 1703 gab es nur noch 36 Staven am Kontor, von denen 28 Bremer Kaufleuten gehörten, während nur noch 6 auf Lübeck und 2 auf Hamburg entfielen. Kurz vor dem Verkauf des Kontorgebäudes 1763 waren nur noch 2 Staven im Besitz von Lübecker Kaufleuten. Als zweiter großer Aufgabenbereich ist die Betreuung der geistlichen Institutionen des Kontors, St. Marien, St. Martini und das St. Katharinen- Armenhaus, zu nennen. Gemeinsam hatten die Lübecker, Hamburger und Bremer Bergenfahrer das Recht der Präsentation für die Kontorprediger und standen auch der Verwaltung des kontorischen Kirchen- und Armenwesens vor. Nach der Präsentation vom Lübecker Rat wurden die Prediger berufen und vom Lübecker Geistlichen Ministerium geprüft. Unterhalten wurden die geistlichen Institutionen vom Kontor. Zwischen den Bergenfahrerkompanien und den entsprechenden Hansestädten einerseits sowie dem norwegischen Bischof und dem Amtmann auf Bergenhus andererseits gab es eine langanhaltende Auseinandersetzung um die Rechte in Bezug auf die Geistlichen des Kontors. Vom Kontor wurde vor allem die finanzielle Verwaltung der kirchlichen Institutionen geleistet. Zu diesem Zweck kam der jeweilige Kirchenvorsteher, der die Kirchenrechnung führte, jährlich im Oktober zum Kontor, wo die Rechnung abgenommen wurde. Für die Kontorprediger von St. Marien und St. Martini soll hier auch kurz eine Übersicht gegeben werden:
Liste der Kontorprediger in Bergen (St. Marien, St. Martini):
St.Marien:
Johan Niehus 1548-1573
Samuel Nesenus 1573-1583
Wolfgang Siegfrid 1583-1588
Lambert Nordanus 1588-1592
Johan Oerling 1592-1597
Peter Westhoff 1598-1609
Christoph Gypner 1609-1624
Heinrich Janich 1625-1630
Georg Lammers 1630-1647
Cornelius Hackmann 1647-1660
Heinrich Oldenburg 1660-1703
Jacob Oldenburg Adjunkt 1696-1703
Pastor 1703-1713
Joachim Riesmann 1714-1717
Joh. Friedrich Spiesmacher 1718-1751
David Nicolaus Schönfeld 1752-1768
St. Martini:
Christoffer Mytens 1553, 1558
Bernhard Schröder 1567-?
Cornelius NN 1580-1583
Christian Kummerow 1583-1588
Gerlach Gosquinus 1589-1591
Laurentz Brüning 1591-1599
Barthold Luthmann 1599-1602
Ambrosius Hennings 1605-1638
Heinrich Lemchen 1638-1674
Georg Lammers 1674-1712
Frantz Henrich Schmidt 1713-1722
Joachim Ludolph Bünemann 1724-1747
Johann August Büttner ab 1748
Eine weitere Aufgabe bestand in der Handelsgerichtsbarkeit des Kontors, da durch die Privilegien von 1278 die deutschen Kaufleute nur bei Halsgerichtsbarkeitsfällen unter die norwegische Gerichtsbarkeit fielen und für Streitfälle oder Verstöße im Handel das Kontor zuständig war. Das Handelsgericht setzte sich zusammen aus zwei Älterleuten, dem Sekretär und sechs Beisitzern. Vermutlich konnte das Handelsgericht bei Abwesenheit des Kontorsekretärs gar nicht aktiv werden, denn für die Zeitspanne, als der Sekretär Johann Sircks (Siricius) 1658 auf einer Reise nach Kopenhagen war, gibt es eine Lücke im Protokollbuch des Gerichtes. Außer der Handelsgerichtsbarkeit hatte das Kontor noch die Aufgabe der ständigen Kontrolle aller Waren, die über das Kontor liefen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war schließlich das Ende des Kontors gekommen. Nachdem das Armenhaus zum ersten Mal 1640 abgebrannt und 1642 wieder aufgebaut worden war, dann erneut 1702 bei dem Stadtbrand den Flammen zum Opfer fiel, wurde es nach dem 10. Nov. 1766 wegen Mangels an finanziellen Mitteln dem König von Dänemark übertragen. Ebenso erhielt der König 1766 das Patronat für die Marienkirche in Bergen. Zwei Jahre zuvor, 1764, hatten die Bergenfahrer das deutsche Kaufmannshaus in Bergen mit dem Weinkeller der Witwe des letzten Pächters, Peter Greve, überlassen und schließlich am 6. Mai 1775 an dieselbe endgültig verkauft. Auch die letzten beiden Lübecker Staven am Kontor wurde 1764 an den dortigen Handelsverwalter Christian Jochim Mohn und 1775 an die Witwe von Peter Greve verkauft.
Bestandsgeschichte
Da das Archiv der Lübecker Bergenfahrerkompanie zu den sogenannten Kaufmännischen Archiven gehört, sei der Benutzer auch auf die übergreifende Einführung zu diesen Archiven in den Findbüchern Bd. 1-3 (1996) hingewiesen. Obwohl bei den Lübecker Bergenfahrern der Gesamtbestand an zwei verschiedenen Stellen erwachsen ist, nämlich am Kontor in Bergen und bei der Kompanie in Lübeck, ist eine Trennung nach diesen Provenienzen mit letzter Genauigkeit nicht durchzuführen. Trotzdem soll hier zum besseren Verständnis auf die Entstehung der Unterlagen in Lübeck und am Kontor eingegangen werden. Zunächst einmal ist der in Lübeck entstandene Teil der Überlieferung einzuteilen in die Aufgaben des Kollegiums für die Kompanie und die Aufgaben für die Bürgerschaft. Dabei kehren in den bürgerschaftlichen Unterlagen Betreffe wieder, die sich in den Senatsakten und bei den anderen bürgerschaftlichen Kollegien in unterschiedlicher Vollständigkeit wiederholen. Die Beteiligung an der Willensbildung der Stadt in der Bürgerschaft förderte die systematische Ordnung der Buchführung, die mit den Protokollen für die bürgerschaftlichen Angelegenheiten ein Rückgrat der eigenen Registratur bildete. Bei der kompanieeigenen Verwaltung wurden zumindest bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts Jahreseinzelprotokolle geführt. Während der Sitzungen geschriebene Protokolle übertrug man später in das Protokollbuch als Reinschrift. Neben diesen Protokollreihen bildet die Finanzverwaltung der Kompanie sowie Aufzeichnungen über Mitglieder und Funktionsträger eine entscheidende Grundlage der Überlieferungsbildung. Anders als bei normalen Behörden und Verwaltungen sind in diesem Fall auch zusätzlich manche privatwirtschaftlichen Geschäfte von Einzelpersonen unabhängig von den Angelegenheiten der Kompanie überliefert. Besonders auffällig in der Überlieferung der Bergenfahrer ist ein Buch, indem ab 1606 die Unterstützung von Studenten mit Stipendien eingetragen wurde. Dieses Buch wurde sogar noch nach der Auflösung der Kompanie 1853 von der Lübecker Kaufmannschaft weitergeführt, bis schließlich das Kapital durch die Inflation 1922 seinen Wert verlor. Aus Sicherheitsgründen übergaben die Älterleute der Lübecker Bergenfahrer ihre Privilegienschriften am 26. Juni 1551 zur Aufbewahrung an den Protonotar des Lübecker Rates, Lambert Becker, der die Übernahme mit der Nennung des genauen Lagerungsortes bestätigte. Alle anderen Unterlagen der Bergenfahrer verblieben bei der Kompanie selbst, und das Archiv war in Verwahrung bei dem jeweils wortführenden Lübecker Ältermannes, nach 1806 bei diesem auch zuhause verwahrt, wofür er von der Kompanie eine Entschädigung erhielt. Für die Stadt Bergen hatte der große Brand im Mai 1702 eine einschneidende Folge, die auch das Kontor nicht verschonte. Jedoch waren die damaligen Älterleute so geistesgegenwärtig, u.a. das im Kontor vorhandene Schriftgut auf ein Schiff zu bringen und aus dem Gefahrenbereich zu schaffen, so daß die Archivalien des Kontors erhalten geblieben sind. Verloren ging bei dem Brand aber das gewöhnliche Briefsiegel, so daß in der Folgezeit erst einmal das mittlere Siegel für Briefe verwendet wurde. Weil das Archiv der Stadt Bergen durch das Feuer vernichtet wurde, ist das besondere Interesse der norwegischen Forschung an dem Kontorarchiv verständlich, enthält es doch auch ein Stück weit die Überlieferung der Stadtgeschichte vor 1702. Noch 62 Jahre lang blieb das Archiv in Bergen und wurde schließlich bei der Aufgabe des Kontors im August 1764 nach Lübeck in den Schütting der Bergenfahrer überführt. Ab 1807, nach dem Verkauf des Schüttings, lag es dann immer in dem Haus des jeweils wortführenden Ältermanns. Auffällig ist die verhältnismäßig häufige Überlieferung von Abschriften im Bestand, die das Kontor zur Information für die Bergenfahrer in Lübeck von Schreiben an das Kontor oder Schreiben des Kontors an andere Stellen als die Kompanie in Lübeck anfertigte. Seltener sind Briefe mit doppelter Versiegelung, die einfach von neuem versiegelt und dann weitergesandt wurden. Berichte über die jeweilige Situation des Kontors gingen in unregelmäßigen Abständen nach Lübeck. Wegen des wichtigen Inhalts wurden manche Briefe auch zweimal in gleicher Ausfertigung vom Kontor auf verschiedenen Schiffen nach Lübeck geschickt, damit zumindest einer davon garantiert den Empfänger erreichte. Häufig genug kamen jedoch beide an, so daß nicht selten eine doppelte Überlieferung desselben Schreibens mit gleichem Absender und Empfänger vorhanden ist. Interessant ist hier auch die Frage nach älteren Ordnungsarbeiten und Verzeichnungen des Bestandes. Im März 1686 stellte der Kontorsekretär Bernhard Elfers gemeinsam mit dem Kontorältermann Hinrich von Wida ein Inventar des Kontors auf, wonach es im Kontorgebäude einen Archivraum mit zwei alten Laden gab, in denen die Schriften aufbewahrt wurden. Erneuert wurde dieses Inventar 1724 durch den neuen Kontorsekretär Tobias Anthon Maysaal im Zusammenhang mit seiner 1723 erfolgten Amtsübernahme. Maysaal nennt darin alle Privilegien, Protokolle, Gegenstände, Möbel und Gerätschaften sowie die Einnahmen und Ausgaben des Kontors für das Kontorgebäude, den Weinkeller, die Marienkirche, das dazugehörige Pastorat und das Katharinen-Armenhaus. Nur kurze Zeit später entstand im Zusammenhang mit einem Prozeß zwischen dem Achtzehnmann des Kontors, Wilhelm Buscher, und dem Kontorsekretär Johann Carbiner 1740 ein neues Verzeichnis u.a. über die Briefe, Bücher und Protokolle, die sich im Archiv des Kontors zu dieser Zeit befanden. Wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Auflösung des Kontors und der Überführung des Archives von Bergen nach Lübeck entstand dann 1763 das letzte Kontorinventar, in dem u.a. die Schriften, Protokolle, Abschriften und Bücher verzeichnet wurden. Nachdem alle Archivalien der Bergenfahrer in Lübeck vereint waren, erhielt 1825 Dr. Franz Ludwig Witt für das Ordnen der damals laufenden Registratur 550 Mk., ließ aber die darin enthaltenen früheren Akten in der Ordnung von 1763 unberührt. Mit der Auflösung der Lübecker Bergenfahrerkompanie ging der Bestand dann 1853 in den Besitz der Lübecker Kaufmannschaft bzw. Handelskammer über und wurde 1927 zusammen mit den anderen kaufmännischen Archiven von der Handelskammer an das damalige Staatsarchiv in Lübeck abgegeben. Eine kleine Anzahl von Bergenfahrerarchivalien, die sich 1853 bei der Übergabe an die Lübecker Kaufmannschaft offensichtlich an einer anderen Stelle befanden, kamen an die Lübecker Stadtbibliothek zur Sammlung des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Von dort erfolgte eine Abgabe an das Archiv am 21. Aug. 1919, und so konnten die Schriftstücke wieder ihrem ursprünglichen Bestand zugeführt werden. Das steigende Interesse der sich in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts entwickelnden hansischen Geschichtsforschung an den Beständen der ehemaligen Handelskompanien hatte bereits 1885-1887 bei der Handelskammer zum Ausbau eines Archivraumes im Keller des Gebäudes und der Sichtung und Sicherung der Bestände geführt. So wurde die Ordnung und Verzeichnung dieser Bestände 1887 in Auftrag gegeben. Dabei handelt es sich um den letzten Versuch einer Ordnung, den das Archiv der Bergenfahrer erhalten hat. Sie beruht auf einer Vorarbeit vom Sommer 1880 und faßt nur zwei Verzeichnisse aus diesem Jahr unter einer anderen Nummerierung zusammen. Eigentlich war sie auch schon für den Forschungsanspruch ihrer Entstehungszeit nicht ausreichend, weil sie für den gesamten Bestand nur 267 Einheiten umfaßt und größtenteils nur Akten und Bücher chronologisch und summarisch zusammenfaßt. Um festzustellen, welche Archivalien sich nach der Auslagerung von 1942 inzwischen in Potsdam befanden, reiste der Lübecker Archivdirektor Ahasver von Brandt seit 1954 etwa einmal jährlich dorthin und überprüfte unter schwierigsten Bedingungen die vorhandenen Bestände, indem er Listen anfertigte, die er dann in Lübeck an dem 1942 nicht mit ausgelagerten Findbuch von 1887 für den Bergenfahrerbestand verglich und jeweils ein rotes "P" bei den Verzeichnungseinheiten notierte, die er in Potsdam vorgefunden hatte. Wieweit es schon Verluste von Archivalien und Unterlagen der Bergenfahrer vor der Auslagerung von 1942 gegeben hat, ist nur vereinzelt festzustellen. Friedrich Bruns weist schon 1900 auf den Verlust des ältesten Rechnungsbuches und des ältesten Protokollbuches der Bergenfahrer hin.
Neuerschließung des Bestandes
Zustand des Bergenfahrerarchives bei Beginn der Neuerschließung
Nach der Rückführung aus der DDR und der UdSSR lag im Archiv der Hansestadt Lübeck für die Bergenfahrerkompanie ein Bestand vor, der abzüglich der verhältnismäßig geringen Verluste einen Umfang von 15,6 lfm und eine Laufzeit von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis 1853 hatte. Bei dem so vorgefundenen Zustand, der typisch war für die Umstände der Auslagerung und Rückführung, sind vier größere Schwierigkeiten für die Verzeichnung zu nennen, die sowohl auf die Geschwindigkeit als auch auf die Art der Vorgehensweise bei der Neuerschließung Einfluß hatten:
1. Da es sich nicht um eine normale Landes- oder Stadtverwaltung handelte, die normalerweise eine geordnete Registraturform hinterlassen hat, sondern um eine von Privatleuten organisierte Registratur, sind Strukturen als Vorgabe für eine Bearbeitung schwerer erkennbar. Ausnahmen hierin bilden die bürgerschaftlichen Teile des Bestandes, die eine eigene Ordnung haben.
2. Im Bestand sind mit den Unterlagen des Kontors in Bergen und der Kompanie in Lübeck zwei Registraturbildner vermischt, die nicht eindeutig getrennt werden können. Auch in der Verzeichnung von 1887 ist der kontorische Teil des Bestandes mit dem Teil der Gesellschaft in Lübeck als Einheit bearbeitet worden.
3. Der Bestand der Bergenfahrerkompanie ist im eigentlichen Sinne nie archivwissenschaftlich erschlossen worden, so daß anders als bei manchen anderen Beständen keine Ordnung vorliegt, die als Grundlage für eine sorgfältige Verzeichnung dienen könnte.
4. Durch die kriegsbedingte Auslagerung mit all ihren Folgen und die Ausleihe eines Teiles des Bestandes in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Ordnungszustand von 1887 teilweise zerstört, und darüber hinaus entstand an Teilen des Bestandes ein erheblicher Wasserschaden, der sich u.a. auf die Lesbarkeit der Schriftstücke ausgewirkt hat.
Daher ist es nicht verwunderlich, daß die Erschließung dieses Bestandes mehr Zeit in Anspruch genommen hat als die Bearbeitung einer normalen Verwaltungsregistratur. An einigen wenigen Beispielen soll hier kurz aufgezeigt werden, weswegen bei der Bearbeitung ein hohes Maß von Aufmerksamkeit notwendig war:
1. Mehrfach lagen inhaltlich zusammenhängende oder doppelte Exemplare von Schriftstücken verteilt auf verschiedene Aktenpakete und mußten erst zusammengeführt werden.
2. Nicht selten gab es auch Datierungsprobleme für Schriftstücke, bei denen in manchen Fällen sogar Absender und Empfänger unbekannt sind, so daß Rückschlüsse nur aus dem Inhalt und aus der Schrift ermittelt werden konnten.
3. Die alte Ordnungseinheit Nr. 144 von 1887, Proceßakten Heinrich tor Straten, enthielt nur etwa zu einem Viertel Akten und Unterlagen wie die Verzeichnung erwarten ließ. Alle anderen Schriftstücke hatten inhaltlich und zum Teil auch zeitlich damit überhaupt nichts zu tun.
4. Ein Schreiben des Rates von Lübeck an den Rat von Stralsund von 1585 lag in einem Umschlag, der zu einem Schreiben der Älterleute der Bergenfahrer von Hamburg an die Älterleute der Bergenfahrer von Lübeck von 1575 gehörte.
5. Oft waren auch Schriftstücke aus diesen anderen Beständen des Archivs in den Akten der Bergenfahrer zu finden, die ausgesondert und von anderen Mitarbeitern des Archivs den zutreffenden Beständen zugeordnet werden mußten. Hierbei waren im Zusammenhang mit der Ordnung von 1887 Schriftstücke von anderen Korporationen besonders häufig.
6. Nr. 132 der Ordnung von 1887, Angelegenheiten Erich Rosenkranz, 1587 (7 Urk.), enthielt 12 Schriftstücke aus den Jahren 1560, 1561, 1571, 1582, 1583 und 1586, darunter keine Urkunde, von denen nur knapp die Hälfte dem Ordnungstitel entsprach. 7. Das Rechnungsbuch der Kompanie in Lübeck (1672-1903) hat einen extrem langen Enthält-Vermerk, der notwendig ist, weil der Inhalt bei weitem über den Grundtitel hinausgeht und bei einer Aufnahme des Titels am Anfang des Buches ohne Enthält-Vermerk wesentliche Informationen, die das Buch enthält, nicht erwähnt werden. Eine gründliche Durchsicht, die viel Zeit in Anspruch nahm, war also für eine sorgfältige Verzeichnung unabdingbar notwendig.
Neuerschließung und Hinweise zur Benutzung
In einem ersten Arbeitsdurchgang wurde die Ordnung des Bestandes von 1887 so weit wie möglich wieder hergestellt. Dann ging es an die Erschließung der gebundenen Bücher, bei denen nichts durcheinandergeraten sein konnte. Aufgrund des Mangels an nennenswerten Kriterien der Ordnung von 1887 bot sich im weiteren Verlauf für eine neue Verzeichnung nur eine chronologische Vorgehensweise an, bei der anhand einer chronologischen Liste jeweils die Schriftstücke aus den Aktenpaketen gelöst und nach Jahrzehnten zusammengelegt wurden, um mögliche Zusammenhänge besser erkennbar zu machen. Solche Sachzusammenhänge waren aber erst im größeren Maßstab aufgrund der Zunahme der Schriftstücke für das jeweilige Jahrzehnt nach 1600 und stärker im Verlauf des 17. Jahrhunderts nachweisbar. So ergab sich die Notwendigkeit einer sehr häufigen Einzelblattverzeichnung besonders für den Bestand vor 1600 mit einem entsprechenden Zeitaufwand. Nur bei den Berichten der Älterleute des Kontors in Bergen an die Älterleute der Bergenfahrer in Lübeck ließ sich eine Ausnahme auch für die älteren Unterlagen machen, auch wenn dort für das 16. Jahrhundert noch keine Materientrennung bei den Einzelschriftstücken gemacht wurde, wie sie bei diesem Bestand frühestens ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Ansätzen erkennbar wird und sich nicht vor 1750 endgültig durchgesetzt hat. Wer mit diesem Bestand arbeitet, sollte also immer die Reihe der Berichte hinzuziehen, um sicher zu gehen, daß nichts übersehen wurde. Bei der Klassifikation wurde versucht, so weit wie möglich den Gesamtbestand der Bergenfahrer aufzuteilen nach den Unterlagen, die in Lübeck (1.) entstanden, und denen, die in Bergen (2.) angewachsen sind. Weitere Unterteilungspunkte betreffen Angelegenheiten, die entweder für die Bergenfahrer insgesamt von Bedeutung sind (3., 4. und 5.), oder im einzelnen nicht nach Lübeck oder zum Kontor in Bergen sortiert werden können (6. und 7.). Außerdem wurden die eigentlichen Bergenfahrerbetreffe von den bürgerschaftlichen Aufgaben der Lübecker Bergenfahrerkompanie getrennt und die letzteren an das Ende der Ordnung angefügt.
Hinweise auf weitere Bestände und Literatur
Weitere Bestände
ASA Externa Danica, darin besonders :Kontor zu Bergen
ASA Interna "Stockfischhandel" sowie "Träger" Konv. 21
Literatur
Brattegard, Olav: Über die Organisation und die Urkunden des hansischen Kontors zu Bergen bis 1580, (Bergens historiske Forenings Skrifter, Nr. 38), 1932, S. 241-303.
Ders.: Skriftprøvor frå det Hanseatiske Kontoret i Bergen 1406-1760, (Det Hanseatiske Museums Skrifter, Nr. 15), Bergen 1947.
Bruns, Friedrich: Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik, (Hansische Geschichtsquellen, hrsg. vom Verein für Hansische Geschichte, NF Bd. II), Berlin 1900.
Ders.: Die Sekretäre des Deutschen Kontors zu Bergen, (Det Hanseatiske Museums Skrifter, Nr. 13), Bergen 1939.
Ersland, Geir Atle: Die Hanse-Archive aus Bergen, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 78, 1998, S. 381-390.
Föge, Herbert: Bremer Bergenfahrt und Bergenfahrer vom 16. - 18. Jahrhundert, Dissertation, Kiel 1958.
Koren-Wiberg, Christian: Bergenfarer-Dokumenter i tyske Arkiver, (Det Hanseatiske Museums Skrifter, Nr. 4), Bergen 1921.
Ders.: Hanseaterne og Bergen. Forholdet mellem de kontorske og det bergenske bysamfund, Bergen 1932.
Ders.: Schøtstuene i Bergen, (Det Hanseatiske Museums Skrifter, Nr. 12), Bergen 1939.
Ders.: Gesellstanden og Geseller i Bergen, (Det Hanseatiske Museums Skrifter, Nr. 14), Bergen 1945.
Koren-Wiberg, Johan: Bomerker og Innflyttere vedkommende Kontoret i Bergen, (Det Hanseatiske Museums Skrifter, Nr. 10), Bergen 1935.
Nedkvitne, Arnved: Utenrikshandelen fra det vestafjelske Norge 1190-1600, Bergen 1983.
Schreiner, Johan: Hanseatene og Norges nedgang, Oslo 1935.
Ders.: Hanseatene og Norge i det 16. århundret, Oslo 1941.
Wiberg siehe Koren-Wiberg.
Lübeck, den 31. Januar 2002
Georg Asmussen
Eingrenzung und Inhalt: Urkunden (1278 ff., z. T. Abschriften), Akten und Amtsbücher, bes. Protokolle 1581-1854; gegliedert in: kompanieeigene Angelegenheiten in Lübeck: Rechnungsbuch u.a. der Schaffer mit Chronik des Sekretärs van Geren 1469 ff., Baubücher Schütting usw.; Verwaltung des Kontors: Briefbücher 1698-1740, Protokollbücher 1633 ff., Protokolle des Handelsgerichts Bergen 1723-1753, Rechnungsbücher 1702 ff. usw.; Frachtherrenbuch 1581-1607, Aufzeichnungen über Waren- und Schiffsverkehr usw.; Kirchen- und Armenwesen in Bergen: Armenbuch 1617 ff., Verwaltungsbuch St. Katharinen-Armenhaus 1674 ff., Rechnungssachen usw.; bürgerschaftliche Aufgaben in Lübeck: chronologische Ablage, bes. seit 1824, usw.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die Verhandlungen über Privilegien für deutsche Kaufleute in Norwegen wurden von 1250 an meist von Lübeck geleitet. Sie führten nach 1343 zur Bildung eines Kontors (Deutsche Brücke), das erst 1774 in norwegischen Besitz überging, in dem mit Stapelrecht vor allem für den Handel nach Norden (Island, Shetland-Inseln, Fär-öer) versehenen Bergen. Die Leitung des Kontors (Älterleute, Beisitzer, Bevollmächtigte) besaßen vom Ende des 14. bis in das 16. Jh. fast ausschließlich Lübecker Kaufleute, seit dem 17. Jh. die Sozietäten der Bergenfahrer Lübecks, Hamburgs und Bremens, wobei um das Direktorium Lübecks z.T. gestritten wurde. Die Genossenschaft der Lübecker Bergenfahrer ist erst nach 1380 belegt und war im Mittelalter dem Kontor untergeordnet. Seit 1455 leiteten die Lübecker Bergenfahrer die Befrachtung (Frachtherren) der Schiffe aus den wendischen Hansestädten (in Wismar, Rostock und Stralsund gab es keine Bergenfahrerkollegien) sowie Bremens nach Bergen; umgekehrt besaß Lübeck den Stapel für in die Ostsee gehende Bergener Waren mit eigenen Prähmen und Trägern. Der Warenaustausch über Bergen fand im Westen vor allem nach England statt, wo die hansische Niederlassung in Boston größere Bedeutung besaß. Für die Geistlichen der Kirchen St. Martini und St. Marien im Bergener Kontor übten die Bergenfahrer Lübecks, Hamburgs und Bremens das Recht der Präsentation aus und nahmen die Verwaltung des Kirchen- und Armenwesens im Kontor wahr.- In der Verfassung Lübecks hatten die Bergenfahrer von 1669-1848 ihren festen Platz als bürgerschaftliches Kollegium. Es löste sich mit Gründung der Kaufmannschaft zu Lübeck und Bildung der Handelskammer wie die übrigen Kollegien 1853 auf.
b. Das Kontor verfügte von 1448 an über ein Sekretariat; von einigen Sekretären lässt sich Ausbildung in der Lübecker Ratskanzlei und Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte des Kollegiums in Lübeck nachweisen. Die Archivbetreuung dürfte zu ihrem Aufgabenbereich gezählt haben. Über das Archiv des Kontors und der Bergenfahrer in Lübeck entstanden offenbar mehrfach Verzeichnisse, die in dasjenige aufgenommen wurden, das im Auftrag der Handelskammer 1887 angelegt wurde. Die Handelskammer gab das Archiv mit denen der übrigen ehemaligen kaufmännischen Kollegien 1927 an das Staatsarchiv ab.
Bestand
Benutzungsbeschränkung: keine
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
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Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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