Hans von Bubenhofen, derzeit Landhofmeister von Graf Eberhard [I.] von Württemberg, beurkundet, dass er im Namen der heiligen Dreifaltigkeit einen Heiratsvertrag zwischen der Jungfrau Barbara von Neuneck, der Tochter des Ritters Hans von Neuneck, Obervogt am Schwarzwald, und Burkhard von Ehingen, Vogt zu Leonberg, auf folgende Art und Weise abgeschlossen hat: Die Jungfrau Barbara von Neuneck und Burkhard von Ehingen sollen zusammen das Sakrament der Ehe empfangen, wie es sich nach der Ordnung der heiligen christlichen Kirche zu tun gebührt. Die Jungfrau Barbara von Neuneck soll Burkhard von Ehingen 1000 fl rh als Ehesteuer zubringen, der ihr dafür eine Widerlegung von 1000 fl rh geben soll. Für die 2000 fl Ehesteuer und Widerlegung soll Burkhard von Ehingen das Dorf Bieringen (Büringen) und sein Zubehör mit Zustimmung der Brüder Georg von Ehingen, Ritter, und Wolf von Ehingen als Unterpfand einsetzen, damit Barbara von Neuneck daraus gegebenenfalls jährlich 100 fl rh erhalten kann. Barbara von Neuneck soll die Ehesteuer zwischen dem 23. April (Sannt Jergen tag) [1478] und dem 23. April 1479 Burkhard von Ehingen geben, der in dieser Zeit auch die Versorgung und das Wittum vornehmen soll, damit beides gleichzeitig geregelt wird. Die 2000 fl rh Ehesteuer und Widerlegung sollen die beiden Ehegemahlen auf Lebenszeit zusammen benützen und besitzen. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung, über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Ehesteuer und Widerlegung, über das Erbe und den Erbverzicht von Barbara von Neuneck und ihre Morgengabe und Aussteuer]. Burkhard von Ehingen soll sich binnen Monatsfrist mit Barbara von Neuneck verheiraten und den Heiratsvertrag abschließen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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