Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass sich Bartholomäus Wagner von Baustetten ("Bovsteten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] gegen Zahlung von 1 Gulden aus ihrer Leibeigenschaft freigekauft hat. Die Stadt Ulm verzichtet daher künftig auf Ansprüche an seinen Leib und an sein Gut. Er darf allerdings nicht Bürger der Stadt Ulm werden oder versuchen, sich das Bürgerrecht zu erwerben.