Der Steinfelder Abt Christian lässt auf Bitten des Hamborner Abtes Berthold das nachfolgende Privileg im Beisein von drei Steinfelder Kanonikern durch den Notar Dietrich Beer als offizielle Abschrift aus dem Steinfelder Archiv ausfertigen, damit der Hamborner Abt Berthold mit Hilfe dieses Privilegs gegen unrechtmäßige Zehntforderungen des Kölner Erzbischofs vorgehen kann. Es handelt sich um das Privileg des Papstes Innozenz IV. von 1247 April 1 für den gesamten Prämonstratenser-Orden, wonach keine kirchliche Instanz mit Hilfe päpstlicher Briefe von den Oberen oder Klöstern der Prämonstratenser irgendwelche Abgaben fordern darf, außer wenn der Prämonstratenser-Orden in diesem päpstlichen Schreiben ausdrücklich genannt wird.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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