Konrad Büschler, Stättmeister zu Schwäbisch Hall, und Dr. Georg Rudolf Widmann, Bürger daselbst, entscheiden auf Anrufen beider Parteien die in dem Vertrag vom 7. Januar diesen Jahres zwischen dem Hochstift Würzburg und dem Stift Comburg einer- sowie Stättmeister und Rat der Reichsstadt Hall andererseits unberücksichtigt gebliebenen Streitpunkte, nämlich die Neufestlegung des Verlaufs der Haller Landheg im Distrikt Sterckelbach durch Versteinung, die Abgrenzung der beiderseitigen Jagdreviere in der weiteren Umgebung von Stadt und Stift, die Zurücknahme einer Schanklizenz für Michelfeld durch Hall und die Beendigung des auch vor dem kaiserlichen Kammergericht anhängig gewesenen Streits um die Beschlagnahme des Fuhrwerks/Gespanns des Trosshans (Hans Tross) von Eckarrot in Gebsattel.