Balthasar Netter von Rems, wegen Belästigung und Beraubung eines Mädchens zu Schorndorf gef., jedoch auf Fürbitten frommer Leute und seiner guten Freunde freigelassen, gelobt unter Eid, seine Atzung im Gefängnis und 24 fl Strafe in jährlichen Raten auf Martini (Nov. 11) in Höhe von je 8 fl zu bezahlen und Schwört U. Er stellt ferner Bürgen, die sich, falls er seine Verschreibung breche, verpflichten, binnen Monatsfrist 50 fl nach Schorndorf zu zahlen, außerdem aber dem angegriffenen Mädchen auf nächsten Bartholomäustag (Aug. 24) 5 fl Schmerzensgeld zu geben. Balthasar Netter hatte das Mädchen bei Winterbach [Kr. Waiblingen] angefallen und fälschlicher Weise behauptet, er haben ihr Geld geliehen, damit sie mit ihm davonziehe. Dieses Geld wollte Balthasar Netter, wie danach zugab, unrechtmäßiger Weise,, da er das Mädchen überhaupt nicht gekannt hatte, wieder zurück haben. Als das Mädchen sich weigerte, schlug er sie mit dem Spieß, bis sie ihm 5 kr gab. Bürgen: Auberlin Netter von Poppenweiler [Kr. Ludwigsburg], der Vater des Übeltäters, Hans Netter von Öffingen [Kr. Waiblingen], Josen Netter von Poppenweiler, Hans und Michael Stricher von Untertürkheim [Stadt Stuttgart], Wolf Stöb von Hohenacker [Kr. Waiblingen], Sebastian und Georg Binder von Hochberg [Kr. Ludwigsburg], Jakob Glock von Hegnach [Kr. Waiblingen], Sebastian Dürr von Aldingen [Kr. Ludwigsburg] und Hans Schlemmer von [Neckar]-gröningen [Kr. Ludwigsburg], Vettern, Freunde und Gönner des Übeltäters.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...