Ulrich Metzger aus Weil der Stadt, B. zu Sulz, bekennt für sich und seine Erben gegenüber seinen Herren, den Brüdern Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz, denen er wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr laut seiner Verschreibung vom selben Tag zu Pön und Strafe verfallen ist, seine Schuld von 60 fl Sulzer Währung, von denen 20 fl am nächstfolgenden Weißen Sonntag (8. Apr.) und je 10 fl während der darauffolgenden vier Jahre in bar auf Schloß oder Stadt Sulz, wohin er beschieden wird, zu entrichten sind, und setzt zum Unterpfand sein in der Herrschaft Sulz liegendes und fahrendes Hab und Gut ein.