Vitztum Johann Christoph von Preising, Freiherr von Altenpreising und Herr zu Hohenaschau sowie die kurfürstlichen Räte zu Landshut bestätigen die wegen einer Streitsache zwischen der Priorin und dem Konvent des Klosters Niederviehbach einerseits und Leonhard Schmid, Pflegsverwalter zu Rottenburg, andererseits am 16. Januar 1623 getroffene Entscheidung: Das Kloster Niederviehbach erhält wie bisher die Getreidegülten von der Schöfmüllen, die im Fischwasser des Klosters in der Isar eingehängt sind. Das Fischwasser reichte hinauf bis zum Aichbach [bei Niederaichbach] und hinab bis nach Loiching.;. S: Landshut, Regierung [Regimentssekret]

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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