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Johann von Ebersberg verleiht dem Johann (Hans) Buchner, dessen
Ehefrau Kunigunde (Künne) und ihren Erben seinen Hof in Welkers mit allem
Zubehör....
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben und gescheen uff Fritag nehst vor sandt Katherin tag nach Cristi gepurtt taussent virhundert und in dem sibenundsibigsten iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Ebersberg verleiht dem Johann (Hans) Buchner, dessen Ehefrau Kunigunde (Künne) und ihren Erben seinen Hof in Welkers mit allem Zubehör. Dafür behält er sich als Empfang und Handlohn (entpfanung und hantlon) für je zehn Gulden einen Gulden vor. Bei einem weiteren Verkauf des Hofes will Johann von Ebersberg nicht mehr als zwei Schock Empfang von der Kaufsumme fordern. Der Hof soll jährlich 16 Viertel Getreide, halb Roggen, halb Hafer, als Zins an den üblichen Ort geben (do hin mir andre mein arme leuet ire frucht hin antwortten); dazu kommen ein Gulden von einer Wiese, ein Festbrot (schon brodt) zu Weihnachten [Dezember 25] und die Abgaben, die dem Pfarrer von St. Florenberg zustehen. Johann von Ebersberg belässt den Käufer auf dem Hof, solange er und seine Erben ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die Rechte des Schäfers und der Schäferin an dem Hof bleiben unbeeinträchtigt. Die Käufer können den Hof nach Belieben verkaufen oder verlassen. Sie müssen den Hof in ordnungsgemäßen Zustand zurücklassen (... mit pauwen holm und mit gestroe in felde und in drosse). Insbesondere dürfen sie kein Stroh mitnehmen. Dem neuen Käufer soll Johann (Hans) von Ebersberg den Hof zu Erbrecht verleihen. Baut der Käufer auf dem Hof mit Zustimmung des Johann von Ebersberg ein neues Gebäude, wird er im Todesfall vom Besthaupt verschont. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann (Hans) Palmer, Friedrich (Fritz) Franck, beide Landschöffen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Schon (Schonhannß), Heinrich (Heintz) Weiner, Johann Leubolt (Henche Lewbolt), Johann (Hannß) Eckhardt
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Johann von Ebersberg]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.