Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Murr der Jüngere, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Margreth dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.