Dominikus Hug d.J., Sohn des Dominikus Hug d.Ä., wegen Schlaghändeln in Tübingen gef., jedoch auf Fürbitten hin freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Studenten und Universitätsverwandte nicht zu beleidigen, sich nachts nicht unnötigerweise auf den Gassen aufzuhalten, sich in keiner Weise um die Studenten zu kümmern, einer etwaigen Verhandlung des geschehenen Vorfalls gewärtig zu sein, deren Entscheidung zu achten und bis dahin sich und sein Gut nicht zu verändern. Für die Einhaltung dieser Verschreibung setzt er als Unterpfand 50 fl, für die sein Vater Dominikus Hug d.Ä. bürgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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