Hans Meurer, alter Schultheiß des Frauenklosters Gnadental zu Kochersteinsfeld, wegen eines begangenen Frevels, Friedbruchs, auch Körperverletzung des Lienhart Pfeuffer aus Kochersteinsfeld mit einem Brotmesser landflüchtig gewesen, jedoch auf die Fürsprache seiner Freundschaft mit Geleit zur Rechtsfindung vor das Stadtgericht in Neuenstadt geladen, gelobt an Eidesstatt U., nachdem statt er angefangenen Rechtfertigung vor dem Stadtgericht Neuenstadt durch Mittelspersonen ein gütlicher Vergleich zustande gekommen war, nach welchem Meurer für seinen begangenen Frevel und Friedbruch der Herrschaft Württemberg 55 fl Strafe laut einem aufgerichteten Schuldbrief zu bezahlen verpflichtet wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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