Bonifacius Abt des Stifts Seligenstadt (Seligenstatt) belehnt den Reichsfreiherrn Johann Hugo Anton von und zu Hattstein, fürstlich Fuldischen Geheimen Rat und Obristen mit der Vogtei des Gerichts Camberg [wie in Urkunde von 1667 November 22]. Den Lehnseid leistet der Bevollmächtigte des Belehnten Johann Constantin von und zu Hattstein, kurkölnischer Kammerherr. Siegler: Aussteller.