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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Graf Friedrich von Zweibrücken, Herr zu Bitsch, zu seinem Diener bestallt hat. Friedrich soll dem Pfalzgrafen oder dessen Hauptleuten in allen Geschäften mitsamt Dienern und Knechten wohlgerüstet aufwarten und gegen jedermann dienen, wenn er dazu aufgefordert wird. Im Dienst sollen er und die Seinen Hafer, Futter und Beschläge sowie Stallmiete und Schlaftrunk (stalmiet und slaffdruncken) erhalten. In offenen Kriegen will der Pfalzgraf ihn besolden und seinen Schaden gleich anderen Dienern ersetzen. Friedrich soll für die Zeit seines Dienstes die Hofordnung "halten und gebruchen". Hat der Pfalzgraf keine offenen Fehden und Kriege, will er ihm jährlich zu Mariä Himmelfahrt [15.08.] 100 Gulden Dienstgeld aus der Kammer ausrichten. Aus Friedrichs Schlössern und Städten, auch wo er anteilig sitzt, darf der Pfalzgraf für die Zeit des Dienstes nicht befehdet werden, über Dienst- und Ratsgeheimnisse soll Friedrich ewige Verschwiegenheit waren. Der Dienst soll bis auf Widerruf Kurfürst Philipps oder seiner Erben währen. Graf Friedrich hat die Herzöge Georg von Bayern-Landshut (unser lieb vettern hertzog Jorgen) und Alexander von Pfalz-Zweibrücken sowie den Bischof von Straßburg von seinen Dienstverpflichten ausgenommen und dem Pfalzgrafen Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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