Herzog Maximilian [I.] befiehlt der Regierung in Burghausen im Streit zwischen dem Propst von Baumburg und Ladislaus von Toerring zum Stein folgendes Urteil zu erlassen: Da nicht erwiesen ist, das Toerring das Recht hat, Stein in der Roithamer oder Ottmüllner [?] Au zu sammeln, soll er dies unterlassen; das Sandscharren und -werfen für den Ziegelstadel und Bau allerdings wird ihm erlaubt, es sei denn, dass der Propst nachweist, dass es dem Toerring nur aus Gefälligkeit gestattet worden war.; Herzog Maximilian [I. von Bayern]