Schenk Valentin, Herr zu Erbach und Burggraf zu Alzey, der kurpfälzische Kanzler Dr. iur. Florenz v. Venningen, Dr. iur. Diether v. Münsingen und ...
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146 K1
Bestellsignatur: HStAD, Best. C 1 A, Nr. 146
C 1 A Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare
Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare >> Judaica
1519 Juni 17
Papier, Abschrift (16. Jh.)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Fundstelle (Blatt / Seite): Nr. 146, p. 35v-62v (55v)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schenk Valentin, Herr zu Erbach und Burggraf zu Alzey, der kurpfälzische Kanzler Dr. iur. Florenz v. Venningen, Dr. iur. Diether v. Münsingen und Zeizolf v. Adelsheim bekunden, daß sie als Schiedsrichter einen Vertrag zwischen Bischof Reinhard von Worms sowie Dekan und Kapitel des Domstifts daselbst einerseits, den Bürgermeistern, dem Rat und der Gemeinde der Stadt Worms andererseits errichtet haben, nachdem darüber vor kaiserlichen Kommissaren ein Prozeß gelaufen war, viele Verhandlungen stattgefunden hatten, durch den Tod Kaiser Maximilians aber eine Verzögerung eingetreten war. Unter zahlreichen Artikeln wird in Art. 55 hinsichtlich der Juden festgelegt, daß diese in peinlichen Sachen vor Stettmeister, Bürgermeister und Rat zu Worms zu Recht kommen sollen, in bürgerlichen Sachen vor das Stadtgericht allein. Streitigkeiten um Wucher sollen am geistlichen Gericht zu Worms verhandelt werden, 'und was der bischoff in ander weg der jüdischeit halben gerechtigkeit hat, die sollen ihme unbenommen und unabgebrochen, sondern wie von alter zuständig sein und gericht werden'.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schenk v. Erbach:Valentin
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Alzey, Burg:Burggrafen:Valentin, Schenk (v. Erbach)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Venningen, Florenz v., kurpfälzischer Kanzler
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Münsingen, Diether v.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Adelsheim, Zeizolf v.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Hochstift:Bischöfe:Reinhard II. v. Rüppurr
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Domstift:Dekan
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Domstift
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Bürgermeister
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Rat
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Gemeinde (Bürgerschaft)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Maximilian I.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schiedsgericht
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Kommissar
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenordnung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Peinlicher Prozeß
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gerichtsstand
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenwucher (Judenzinsen)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geistliches Gericht
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: A:Judennutzung
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schenk Valentin, Herr zu Erbach und Burggraf zu Alzey, der kurpfälzische Kanzler Dr. iur. Florenz v. Venningen, Dr. iur. Diether v. Münsingen und Zeizolf v. Adelsheim bekunden, daß sie als Schiedsrichter einen Vertrag zwischen Bischof Reinhard von Worms sowie Dekan und Kapitel des Domstifts daselbst einerseits, den Bürgermeistern, dem Rat und der Gemeinde der Stadt Worms andererseits errichtet haben, nachdem darüber vor kaiserlichen Kommissaren ein Prozeß gelaufen war, viele Verhandlungen stattgefunden hatten, durch den Tod Kaiser Maximilians aber eine Verzögerung eingetreten war. Unter zahlreichen Artikeln wird in Art. 55 hinsichtlich der Juden festgelegt, daß diese in peinlichen Sachen vor Stettmeister, Bürgermeister und Rat zu Worms zu Recht kommen sollen, in bürgerlichen Sachen vor das Stadtgericht allein. Streitigkeiten um Wucher sollen am geistlichen Gericht zu Worms verhandelt werden, 'und was der bischoff in ander weg der jüdischeit halben gerechtigkeit hat, die sollen ihme unbenommen und unabgebrochen, sondern wie von alter zuständig sein und gericht werden'.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schenk v. Erbach:Valentin
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Alzey, Burg:Burggrafen:Valentin, Schenk (v. Erbach)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Venningen, Florenz v., kurpfälzischer Kanzler
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Münsingen, Diether v.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Adelsheim, Zeizolf v.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Hochstift:Bischöfe:Reinhard II. v. Rüppurr
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Domstift:Dekan
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Domstift
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Bürgermeister
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Rat
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Worms, Stadt:Gemeinde (Bürgerschaft)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Maximilian I.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schiedsgericht
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Kommissar
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenordnung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Peinlicher Prozeß
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gerichtsstand
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenwucher (Judenzinsen)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geistliches Gericht
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: A:Judennutzung
Judaica
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
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