Ülversheim: Hans Beyer und seine Ehefrau Engel, wohnhaft zu Dolgeshem, verkaufen zu Erbe an Pfarrherrn, Kirchenmeister und Geschworene der Pfarrki...
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A 2 Ülversheim, 1537-05-18
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 18 Orte, Buchstabe U >> 18.2 Ülversheim
1537 Mai 18
Ülversheim, Pfarrkirche St. Nazarius
Original - Pergament, Siegel des Gerichts zu Dolgesheim fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen vff freytag noch dem sontag Exaudi ... Xve dreysich vnd seiben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ülversheim: Hans Beyer und seine Ehefrau Engel, wohnhaft zu Dolgeshem, verkaufen zu Erbe an Pfarrherrn, Kirchenmeister und Geschworene der Pfarrkirche zu Ülversheim für deren St. Michaelsaltar um 20 Pfund Heller folgende Eigengüter: 2 Zweiteile an der Sülzen (Angrenzer Wendeling Webber, Conz Minster), 1 Morgen daselbst (Angrenzer Best Dehdelbach, Christmans Helten Erben), 2 Morgen, stoßen auf die kleyn weyde (Angrenzer Kuch zu Dittelshem und der 'nider hohhof'), 1 Dritteil vff dem Wingarttberg (Angrenzer Wendeling Webber, Fransteyns Erben). Die Verkäufer bestehen gleichzeitig diese Güter zu Erbe, Zins 1 Pfund Heller, an Martini dem Altarist des genannten Altars zu zahlen Wiederkauf zu 20 Pfund Heller vorbehalten.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ülversheim: Hans Beyer und seine Ehefrau Engel, wohnhaft zu Dolgeshem, verkaufen zu Erbe an Pfarrherrn, Kirchenmeister und Geschworene der Pfarrkirche zu Ülversheim für deren St. Michaelsaltar um 20 Pfund Heller folgende Eigengüter: 2 Zweiteile an der Sülzen (Angrenzer Wendeling Webber, Conz Minster), 1 Morgen daselbst (Angrenzer Best Dehdelbach, Christmans Helten Erben), 2 Morgen, stoßen auf die kleyn weyde (Angrenzer Kuch zu Dittelshem und der 'nider hohhof'), 1 Dritteil vff dem Wingarttberg (Angrenzer Wendeling Webber, Fransteyns Erben). Die Verkäufer bestehen gleichzeitig diese Güter zu Erbe, Zins 1 Pfund Heller, an Martini dem Altarist des genannten Altars zu zahlen Wiederkauf zu 20 Pfund Heller vorbehalten.
ZB 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ