Original Urfehde-Verschreibung Georg Kazers, öttingischger Forstknecht zu Segringen gegen Wolfgang, Propst zu Ellwangen 1.) vermöge welcher ersterer bekennt, in dem oberen Taubenweiher zwischen Konradsbronn und Wört (Werdtlin) im Tal in ellwangischer Forst- und Wildbannsgerechtigkeit einen Vogel geschossen zu haben, von dem ellwangischen Forstknecht zu Wört (Werdtlin) auf der Tat erwischt, von demselben zum Vogt nach Ellenberg und von da nach Ellwangen ins Verwahr gebracht worden sei, und dass er 2.) in dem sogenannten Gaierstangen Holz, so dem Stift Ellwangen zuständig, widerrechtliche Jagdeingriffe, Schlägerei und Vogelherde sich angemasst habe. In Verfolge dieser Eingeständnisse aber 3.) sich weiter freiwillig und ungezwungen vernehmen lässt, verspricht und gelobt, dass er seine ausgehaltene Gefangenschaft zu keiner Zeit an dem fürstl. Stift Ellwangen ahnden oder rächen 4.) er sich aller Eingriffe und Weidwerk, Hegen, Jagen, Schiessen etc. enthalten, zu wohlverdienter Strafe nebst den entstandenen Gefängniskosten bezahlen und die den ellwangischen Untertanen wiederrechtlich abgenommenen Büchsen und Schiessgut freiwillig zurückgeben wolle, zu dessen sicheren Einhalten er sich durch einen Eid zu Gott verpflichtet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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