Heynmann 'Bruscher' und seine Frau Metze verleihen Gumpel Fischer zu Erbrecht den Weingarten zu Ahausen an dem Rankenberge gegen 8 Schilling Pfennig ewiger Gülte, fällig am 11. November. Der vorgenannte Gumpel, dessen Frau Else und deren Erben setzen zum Unterpfand für die Gülte all ihr Gut daselbst am Ufer ('an dem stade'). Sie können binnen den nächsten vier Jahren 4 Schilling Gülte mit 4 Mark oder je 1 Schilling Gülte mit 1 Mark ablösen. - Junker Lutter von Cleeberg, Vogt zu Weilburg, Heynmann 'Brischer', Bürgermeister, Heinrich Knybe und Ruker von 'Sygelbach', Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.