Peter Brogger zu Fretter (3 km östlich von Schönholthausen) und seine Ehefrau Anna bekunden, daß ihr + Vorgänger Heinrich Brogger 1598 (siehe Nr. 81) von den Provisoren der St. Vitus Kapelle und allen Markenberechtigten (mercklingen) zu Serkenrode (5 km nordöstlich von Schönholthausen) ein Stück (wende)(anwende = das Ackerstück, beim dem man beim Pflügen wendet (Schiller-Lübben)) Land oberhalb von Fretter vor dem Fretterschen Siepen (Freetsypen) zwischen dem Weg und Rembergs Land (Johann Reimbergh in Fretter wird 1565 erwähnt (Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen I, S. 231)) gekauft hat. Diese Stück cedieren sie dem Gerichtsschöffen Heinrich Remberg, übergeben ihm den Kaufbrief und sichern Währschaft durch Verpfändung ihrer Güter zu. Die Aussteller bitten Hans Krengel zu Serkenrode, Gerichtsverwalter zu Schliprüthen (-rüden)(7 km nordöstlich von Schönholthausen) und alle Gerichtsschöffen um Besiegelung mit dem Schöffensiegel. Unterschrift: Simon Pape, Gerichtschreiber subscripsit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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