Werden.-Gördt zu Overbeck bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach dem Tod der Äbte Theodor und Simon wiederum mit dem Gut Overbeck im Kirchspiel Kettwig in der Bauerschaft Ickten zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort. - Or., Papier, Unterschrift Wasserforts für den schreibunkundigen Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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