Landgericht ä.O. Cham (Bestand)
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Landgericht ä.O. Cham
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 1. Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden ( Allgemeine Innere Verwaltung) >> Landgerichte älterer Ordnung (Innere Verwaltung, 1802-1862) (II. B.1.1.111-143)
1803-1862
Vorwort: 1. Die bayerischen Landgerichte ä.O.
Die sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und Einwohnerzahl.
Die Landgerichte ä.O. waren untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens. Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus.
1862 wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als "Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf unterster Ebene verwirklicht.
2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im Staatsarchiv Amberg
Im Staatsarchiv Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle) befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt.
3. Territorialgeschichte des Landgerichts ä.O. Cham
1803 Bildung aus dem niederbayerischen Pfleggericht Cham.
1808 Teil des 1. Regenkreises.
1810 Teil des 2. Regenkreises.
1810 Eingliederung der Ortschaften Birnbrunn, Furth i.Wald, Mooswärtling, Sattelbogen, Sattelpeilstein, Telz und Wulting vom Landgericht ä.O. Kötzting.
1817 Teil des Unterdonaukreises.
1837 Teil des Regierungsbezirks Oberpfalz und Regensburg.
1857 Abtretung der Gemeinde Döfering zum Landgericht ä.O. Waldmünchen.
1862 Übertragung der administrativen Aufgaben auf das neu errichtete Bezirksamt Cham.
Literatur:
Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der Bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983
Die sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und Einwohnerzahl.
Die Landgerichte ä.O. waren untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens. Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus.
1862 wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als "Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf unterster Ebene verwirklicht.
2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im Staatsarchiv Amberg
Im Staatsarchiv Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle) befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt.
3. Territorialgeschichte des Landgerichts ä.O. Cham
1803 Bildung aus dem niederbayerischen Pfleggericht Cham.
1808 Teil des 1. Regenkreises.
1810 Teil des 2. Regenkreises.
1810 Eingliederung der Ortschaften Birnbrunn, Furth i.Wald, Mooswärtling, Sattelbogen, Sattelpeilstein, Telz und Wulting vom Landgericht ä.O. Kötzting.
1817 Teil des Unterdonaukreises.
1837 Teil des Regierungsbezirks Oberpfalz und Regensburg.
1857 Abtretung der Gemeinde Döfering zum Landgericht ä.O. Waldmünchen.
1862 Übertragung der administrativen Aufgaben auf das neu errichtete Bezirksamt Cham.
Literatur:
Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der Bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983
Landgericht ä.O. Cham
5476
Bestand
Akten
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 10:30 MEZ
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