Jörg von Ellrichshausen (Elrichßhusen), Domherr zu Würzburg (Würtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (Francken) trifft in der Auseinandersetzung zwischen Dietz von Thüngen (Tungen) zu Reussenberg (Rewssenberg), der als Vormund der Kinder von Jörg von Dottenheim (Tottenheim) für diese am Landgericht Ansprüche geltend macht, und Wilhelm von Mergentheim genannt Sützel eine Entscheidung, wobei der Bischof von Würzburg zugunsten der Kinder des Jörg von Dottenheim entschieden hatte (durch einen gütlichen außspruch zugeteydiget) und diese Entscheidung von Landgericht bestätigt wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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