Verbot für Vasallen und Untertanen, ohne königliche Erlaubnis in fremde Länder zu reisen oder in auswärtige Dienste zu treten. Vasallen und Unterthanen, daßs solche, ohne Königl. Erlaubniß, nicht in fremde Lande reisen, noch weniger auch in auswertige Dienste treten sollen, betreffend

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Stadtarchiv Magdeburg
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