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Vergleich zwischen Ludwig Graf zu Löwenstein und seinen Untertanen zu Löwenstein resp. der Gemeinde Löwenstein wegen Frohnleistungen, Tragung von Kriminalkosten, der Steuer am neuen Reichhof, Geldforderungen, Einzugs der von den Bäckern und Metzgern erlegten Strafen, Ausführung des Mistes und Säuberung der Straßen des Rathauses mit Keller, Waldrug in den Gemeindewaldungen, Nachsteuer von Heiratsgütern, des Obstes von Bäumen die auf gemeinen Wegen und Allmenden stehen, das Verbot, daß kein Bürger über Nacht aus der Stadt sein solle, die Wasenmeisterei, der Beförsterung der Gemeindewaldungen, der Reichskontribution (d.d. 31. März 1573)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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