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(Nebst:) der auf der Rückseite beigefügten Urkunde des Gerardt van Lynner, daß nach Abgang des vorbenannten Peter von Zulpe ihn dessen vorgemeldete Verpflichtungen und Rechte rücksichtlich der Pastoral-Ländereien u. s. w. zu Cuchenhem übertragen worden seien. (Vergl. Nr. 73.) Geschrieven Im iair onsers heren dusent funffhundert ond acht ond viertzig den XXIIII. martii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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