Erzbischof Theoderich von Trier inkorporiert mit Zustimmung seines Domkapitels und des zuständigen Archidiakons Arnold (von Dietkirchen) auf Bitten des Propstes C(onrad) und des Kapitels von S. Florin zu Koblenz der Küsterei [custodia] des Florinsstifts wegen ihres Mangels an Einkünften die in der Trierer Diözese gelegene Kirche zu Schönberg mit der Bestimmung, dass der Stiftsküster dem Archidiakon einen Vikar zu präsentieren hat, der die Pfarrei gegen angemessene Besoldung versieht und vertritt, und mit genauer Bezeichnung der dem Stift zufallenden Wachseinkünfte.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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