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Carl Fugger G. zu Khirchberg und Weissenhorn, Viztum, und die Anwälte und Räte der kurf. Regierung zu Landtshuett bekunden den zwischen Friderich Casimir, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, und den minderjährigen Gebrüdern Geörg Reinhard und Christian, G. zu Orttenburg, nach längeren von deren Vormunden, dem verstorbenen Hr. Paulus Andree G. und Hr. von Wolckhenstain, kurf. bayer. Geheimen Rat, Kämmerer und Pfleger zu Wambding, und Hr. Johann Mändl zu Deittenhouen, kurf. bayer. Geheimer Rat, Hofkammer-Präsident und Lehnpropst zu München, Pfleger zu Dachau und Neuburg, geführten Prozess wegen der den Brüdern nach verschiedenen kurf. Hofrats- und Revisionsurteilen wegen der Neydeckhischen und Egglhaimbischen Nutzungen nunmehr getroffenen Vergleich: Die Brüder erhalten anstatt der begehrten 31.051 fl 4 ß 6 d für die aufgehobene Nutzung von ihrem Vetter G. Friderich Casimir zusätzlich zu den bereits aus der Hand des Güterverwalters bekommenen 1.700 fl wegen gewisser Gegenforderungen nur noch 24.000 fl; weil der G. aber derzeit nicht mit barem Geld versehen ist, wird den Brüdern das Gut Mämling mit aller Zugehörung und allen Nutzungen sowie allen Urkunden, Büchern und Akten überlassen. Da dieses Gut mit 28.500 fl angeschlagen wird, sind 4.500 fl dem G. zu überweisen.; S: kurf. Regiment.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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