Hans Dietenberger von Schlier bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Rotenhüsler ("Rotenhüserin") und ihren Kindern das Gut in Schlier verliehen hat, auf dem sie sitzen. Sie werden das Gut in ordentlichem Zustand halten, es persönlich bewirtschaften und nicht schlaizen. Zu Martini reichen sie jährlich als Zins und Hubgeld 5 1/2 lb d und 10 Scheffel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes sowie 1 Fasnachthenne. Sie verlieren ihr Leiherecht ("Lehenschaft") an dem Gut im Fall der Ungenossamenehe oder sonstigen Ungehorsams. Bei Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Es wird noch folgender gütlicher Vertrag ("täding") geschlossen. Der Abt darf auf dem Gut einen Weiher anlegen unterhalb des Weihers von Hans Schmid ("Smid"). Der Aussteller stellt den Weiherplatz ("den wygerstal") zur Verfügung, jedoch wird der Damm ("das wur") auf Kosten des Abts errichtet. Der Weiher wird auf gemeinschaftliche Kosten und zu gemeinschaftlichem Nutzen (mit Fischen) besetzt. Reparaturkosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen. Der Aussteller verzichtet auf Ansprüche betreffend einen älteren, von Abt Johann [II.] Blarer angelegten Weiher im Ried, der in Richtung Ritteln ("Rütlen") und Groppach ("Krottbach") liegt. Dafür erläßt der Abt an einem jährlichen Ewigzins von 6 lb d, mit dem das Gut belastet ist, 1 lb h, so daß künftig 5 1/2 lb d zu zahlen sind.
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Hans Dietenberger von Schlier bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Rotenhüsler ("Rotenhüserin") und ihren Kindern das Gut in Schlier verliehen hat, auf dem sie sitzen. Sie werden das Gut in ordentlichem Zustand halten, es persönlich bewirtschaften und nicht schlaizen. Zu Martini reichen sie jährlich als Zins und Hubgeld 5 1/2 lb d und 10 Scheffel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes sowie 1 Fasnachthenne. Sie verlieren ihr Leiherecht ("Lehenschaft") an dem Gut im Fall der Ungenossamenehe oder sonstigen Ungehorsams. Bei Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Es wird noch folgender gütlicher Vertrag ("täding") geschlossen. Der Abt darf auf dem Gut einen Weiher anlegen unterhalb des Weihers von Hans Schmid ("Smid"). Der Aussteller stellt den Weiherplatz ("den wygerstal") zur Verfügung, jedoch wird der Damm ("das wur") auf Kosten des Abts errichtet. Der Weiher wird auf gemeinschaftliche Kosten und zu gemeinschaftlichem Nutzen (mit Fischen) besetzt. Reparaturkosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen. Der Aussteller verzichtet auf Ansprüche betreffend einen älteren, von Abt Johann [II.] Blarer angelegten Weiher im Ried, der in Richtung Ritteln ("Rütlen") und Groppach ("Krottbach") liegt. Dafür erläßt der Abt an einem jährlichen Ewigzins von 6 lb d, mit dem das Gut belastet ist, 1 lb h, so daß künftig 5 1/2 lb d zu zahlen sind.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 272
fasc. 085 n. 07
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1444 April 22 (uff mittwochen vor sant Jörgen tag)
26,8 x 28,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament Riß/Fehlstelle
Aussteller: Hans Dietenberger von Schlier
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach, Reichsunterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Hans Dietenberger von Schlier
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach, Reichsunterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Dietenberger, Anna
Dietenberger, Hans
Reischach, Heinrich von, Unterlandvogt
Rotenhüsler, Anna
Schmid, Hans
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Groppach : Grünkraut RV
Ravensburg RV; Währung
Ritteln : Grünkraut RV
Schlier RV
Schlier RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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