In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
[Zitation wegen] zugefügte[r] scheden. Landfriedensbruch durch die Bekl. zum Nachteil des Klägers. Der Kl. behauptet, die Bekl. hätten ihn seit 1542 befehdet und bekriegt, seine Untertanen ausgeraubt, ausgeplündert und gefangen genommen, seine Länder erobert, ihn seines gesamten Eigentums beraubt und ihm die Erträge seiner Länder fünf Jahre lang vorenthalten, Berg- und Salzwerke verwüstet und ihm dadurch "ungeverlich bis in die dreissig mal hundert tausent gulden schadens und nachteylss zugefügt", worunter seine Lande noch immer litten. Der Kl. ist der Ansicht, die Bekl. hätten den Landfrieden gebrochen. Die Bekl. rügen die Zuständigkeit des RKG. Sie sind der Ansicht, der Kl. stütze seine Klage auf Beschlüsse, die der Reichstag 1548 verabschiedet hatte und die damit auf die Geschehnisse von 1542 nicht anzuwenden seien. Sie berufen sich ferner auf eine Vereinbarung zwischen dem Kl. und Philipp, Landgraf von Hessen (Bekl. zu 4), nach der keiner der Vertragspartner oder ihrer Verbündeten in Zukunft wegen der Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Jahre ab 1542 "eifferen oder rechten sollenn".
[Zitation wegen] zugefügte[r] scheden. Landfriedensbruch durch die Bekl. zum Nachteil des Klägers. Der Kl. behauptet, die Bekl. hätten ihn seit 1542 befehdet und bekriegt, seine Untertanen ausgeraubt, ausgeplündert und gefangen genommen, seine Länder erobert, ihn seines gesamten Eigentums beraubt und ihm die Erträge seiner Länder fünf Jahre lang vorenthalten, Berg- und Salzwerke verwüstet und ihm dadurch "ungeverlich bis in die dreissig mal hundert tausent gulden schadens und nachteylss zugefügt", worunter seine Lande noch immer litten. Der Kl. ist der Ansicht, die Bekl. hätten den Landfrieden gebrochen. Die Bekl. rügen die Zuständigkeit des RKG. Sie sind der Ansicht, der Kl. stütze seine Klage auf Beschlüsse, die der Reichstag 1548 verabschiedet hatte und die damit auf die Geschehnisse von 1542 nicht anzuwenden seien. Sie berufen sich ferner auf eine Vereinbarung zwischen dem Kl. und Philipp, Landgraf von Hessen (Bekl. zu 4), nach der keiner der Vertragspartner oder ihrer Verbündeten in Zukunft wegen der Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Jahre ab 1542 "eifferen oder rechten sollenn".
[Zitation wegen] zugefügte[r] scheden. Landfriedensbruch durch die Bekl. zum Nachteil des Klägers. Der Kl. behauptet, die Bekl. hätten ihn seit 1542 befehdet und bekriegt, seine Untertanen ausgeraubt, ausgeplündert und gefangen genommen, seine Länder erobert, ihn seines gesamten Eigentums beraubt und ihm die Erträge seiner Länder fünf Jahre lang vorenthalten, Berg- und Salzwerke verwüstet und ihm dadurch "ungeverlich bis in die dreissig mal hundert tausent gulden schadens und nachteylss zugefügt", worunter seine Lande noch immer litten. Der Kl. ist der Ansicht, die Bekl. hätten den Landfrieden gebrochen. Die Bekl. rügen die Zuständigkeit des RKG. Sie sind der Ansicht, der Kl. stütze seine Klage auf Beschlüsse, die der Reichstag 1548 verabschiedet hatte und die damit auf die Geschehnisse von 1542 nicht anzuwenden seien. Sie berufen sich ferner auf eine Vereinbarung zwischen dem Kl. und Philipp, Landgraf von Hessen (Bekl. zu 4), nach der keiner der Vertragspartner oder ihrer Verbündeten in Zukunft wegen der Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Jahre ab 1542 "eifferen oder rechten sollenn".
10690 Reichskammergericht, Nr. 7 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10690 Reichskammergericht
10690 Reichskammergericht >> Archivalien
1550 - 1586
Enthält: Kläger/Antragsteller: Heinrich II. der Jüngere, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel
Beklagter/Antragsgegner: 1) Franz von Waldeck, Bischof von Münster, 2) Johann Friedrich, Herzog (vormals Kurfürst) von Sachsen, 3) Ulrich, Herzog von Württemberg, 4) Philipp, Landgraf von Hessen, 5) Wolfgang, Fürst von Anhalt, 6) Albrecht, Graf von Mansfeld, 7) Anton und Christoph, Herren von Werberg, 8) Bernhard von Mihla, 9) Christoph von Steinberg, 10) Henning von Bortfeld, 11) Hermann von der Malsburg, 12) Cordt Bork, 13) Bruno von Bothmer, 14) Claus Berner, 15) Barthold von Wintzingerode, 16) Ludolf und Berwart Rauschenplat, 17) Christoph, Cordt, Jost und Heinrich von Schwichelt, 18) Johann Hamstetten, 19) Andreas Bessel, 20) Hans Schaffnit, gen. Koch, 21) - 43) Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Städte Augsburg, Ulm, Straßburg, Konstanz, Lindau, Isny, Kempten, Memmingen, Biberach, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Esslingen, Reutlingen, Frankfurt / Main, Hamburg, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Einbeck, Magdeburg, Bremen, Goslar und Minden
Prokuratoren Kl.: Dr. Leopold Dick 1550, Dr. Adam Werner von Themar 1549, Dr. Johann Höc hel 1550, Dr. Anastasius Greineisen 1555, N.N. Capito 1555, Dr. Kaspar Fichardt 1556, Dr. Julius Mart 1561, Dr. Paul Haffner 1569, Dr. Jacob Friedrich Meurer 1578, Dr. Sebastian Linck 1578, Dr. Bernhard (?) Kühorn 1578
Prokuratoren Bekl.: Dr. Ludwig Ziegler 1550, Lic. Mauritius Breunle 1550, Dr. Johann Deschler 1550, Dr. Amandus Wolff 1550, Dr. Friedrich Reiffsteck 1550, Dr. Wolfgang Breuning 1550, Dr. Michael von Kaden 1550, Dr. Johann Portius 1550, Dr. Leopold Dick 1556, Dr. Malachias von Ramminger 1562, Dr. Johann Michael Fickler 1578, Lic. Peter Breitschwert 1578
Inhalt/Beweismittel: Q 58, 170 Bekl. zu 4) und Kl. schließen einen Vergleich zur Beendigung ihrer 1542
begonnenen Streitigkeiten 1547 (i. A.)
Q 66-69, 75-78, 82-85, 89-92, 97-100, 132-135 Bekl. zu 4) fordert den Kl. zur Unterzeichnung
eines Vergleichs zur Beilegung ihrer 1542 begonnenen Streitigkeiten (vgl. Q
58,170) auf - zwei Schreiben und zwei Antwortschreiben des Kl. - 1547 (i. A.)
Q 71 Kaiser Karl V. befiehlt Joachim II., Kurfürst von Brandenburg, dem Kl. bei
Rückerlangung seiner Herrschaftsrechte behilflich zu sein 1542 (i. A.)
Q 79, 86, 93, 101, 136, ohne Q Kaiser Karl V. setzt den Kl. wieder in seine im Krieg
verlorenen Besitzungen und Rechte ein 1547 (i. A.)
Q 80 Kaiser Karl V. befiehlt Johann, Markgraf von Brandenburg, dem Kl. bei Rückerlangung
seiner im Krieg verlorenen Besitzungen und Rechte behilflich zu sein 1547 (i.
A.)
Q 138 Papst Julius III.: "Cassatio seu relaxatio" 1551 (i. A.)
Q 151, 152 König Maximilian I. bestätigt dem Herzog von Württemberg ein Eberhard,
Herzog von Württemberg, erteites Evokationsprivileg 1495 (i. A.)
Q 162 König Karl V. garantiert Österreich die Exemption von der Gerichtsbarkeit des
RKG und anderer Reichsgerichte 1530 (i. A.)
Q 176 Kl. und die Stadt Konstanz (Bekl. zu 24) legen ihre Streitigkeiten bei ("aussöhnung")
1565 (i. A.)
ohne Q Bekl. zu 2) und 4) an den Kl.: Fehdebrief 1543 (i. A.)
Ist-Bestand der Akte: Q 1-208 (ohne 70, 158, 190; 56 doppelt) sowie 12 weitere Schriftstücke ohne Q und 13 nicht zugehörige Schriftstücke (Auseinandersetzungen des Kl. mit unterschiedlichen Parteien)
Akten
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.