Erbschaftsstreit um die Hälfte von Haus und Herrschaft Schönrath (Rhein-Sieg-Kr.) im Herzogtum Berg, die der Kläger als mütterliches Erbe beansprucht. Die 1562 verstorbene Anna von Plettenberg, Tochter des Wilhelm von Plettenberg zu Schönrath und der Barbara Scheiffart von Merode, hatte die halbe Herrschaft Schönrath 1535 in ihre Ehe mit Hermann von Hompesch zu Bollheim, dem Vater des Klägers, eingebracht. Nach Hermann von Hompeschs Tod habe die Mutter Anna von Plettenberg Schönrath zu Leibzuchtrecht besessen. Die Eigentumsrechte seien jedoch auf ihren Sohn Franz von Hompesch übergegangen. Dieser klagt nun gegen seinen Stiefvater, den zweiten Gatten der Anna von Plettenberg, auf Erstattung von 1600 Goldgulden für das unrechtmäßig ausgeübte Nutzungsrecht nach Anna von Plettenbergs Tod und aufBezahlung von weiteren 1500 Goldgulden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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